Änderung der Stellplatzsatzung

Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet für die Stellplatzsatzung Änderungsvorschläge, die insbesondere für Unternehmen eine stärkere Differenzierung des Stellplatzschlüssels nach Lage im Stadtgebiet, Erreichbarkeit und Frequentierung zulässt.

Dabei sollen Geschäfte, die primär der Nahversorgung dienen und eine bestimmte Fläche nicht überschreiten, einen günstigeren Stellplatzschlüssel erhalten oder sogar von der Stellplatzpflicht befreit werden.

Begründung:

Die Stellplatzpflicht bzw. die damit verbundene Ablösungsverpflichtung stellt für gewerbliche Nutzungen und insbesondere Einzelhandelsnutzungen einen erheblichen Kostenfaktor dar. So ist die Stellplatzpflicht bzw. Stellplatzablöseverpflichtung ein wesentliches Hindernis dafür, dass im Quartier um den Aufseßplatz, wo seit Schließung des Kaufhofs bis zur Entstehung eines neuen Stadtteileinkaufszentrums eine Nahversorgungslücke besteht, noch kein Nahversorger angesiedelt werden konnte. Interessierte Unternehmen und potentielle Vermieter gibt es dort.

Die geltende städtische Stellplatzsatzung vom 14.12.2007 erweist sich als starr und unflexibel, da sie nicht nach Art und Größe eines Gewerbes differenziert. Räumlich ist das Stadtgebiet lediglich in zwei Zonen, d.h. Gebiet innerhalb und außerhalb des Rings (Bundestraße B4R) unterteilt, wobei innerhalb des Rings ein günstigerer Stellplatzschlüssel gilt, d.h. nur 80 % der jeweils notwendigen Stellplatzzahl als außerhalb des Rings.

In anderen Städten gibt es eine größere Differenzierung in inhaltlicher wie geographischer Hinsicht. In Berlin wurde die Stellplatzpflicht mit Ausnahme von Behindertenparkplätzen abgeschafft.

Daher sollte auch in Nürnberg die Stellplatzsatzung überarbeitet werden und weitere Differenzierungen zulassen. So sollte auch berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen in einer Fußgängerzone liegt oder hauptsächlich zu Fuß oder mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln frequentiert wird.

Auch sollten Geschäfte, die primär der Nahversorgung dienen und eine bestimmte Fläche nicht überschreiten, einen günstigeren Stellplatzschlüssel erhalten oder sogar von der Stellplatzpflicht befreit werden. Dies würde angesichts der immer stärkeren Konzentration im Einzelhandel zu größeren Flächen gerade von inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und kleineren Supermärkten und Lebensmittelgeschäften, die eine wichtige Versorgungsfunktion für Wohnquartiere haben, zu gute kommen.

Details

Datum

7. März 2014

Antragsteller

Kontakt

kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

StR 23.07.2014