Aufgrabungsverbot im Winter abschaffen

Genehmigungspraxis bei Aufgrabungen im Winter

In der Vergangenheit gab es  – insbesondere aus dem Baugewerbe – viele Beschwerden über das generelle Aufgrabungsverbot in den Wintermonaten (jeweils zwischen 24. Dezember und 28. / 29. Februar). Unabhängig von der tatsächlichen Außentemperatur waren Grabungsarbeiten wegen der Gefahr von Frostschäden nicht genehmigungsfähig.

Sowohl für die Unternehmen als auch für die Auftraggeber (von z.B. Anschlusslegungen) stellte dies ein enormes Problem dar und sorgte für Verzögerungen bei der Bauausführung, Genehmigungsstau, Auftragsstau bis hin zu Verzerrung im Wettbewerb, da eine quasi verordnete auftragsfreie Zeit erheblichen Einfluss auch auf Beschäftigung und Kalkulationen hat.

Aktuell wurden seitens SÖR die Regelungen dahingehend gelockert, dass nach Einzelfallprüfung unter Vorlage von anerkannten Wetterprognosen und unter Einhaltung strikter Zeitvorgaben eine Aufgrabung auch zwischen Dezember und März durchgeführt werden kann.

Die CSU-Stadtratsfraktion begrüßt diese Lockerung, ist jedoch der Ansicht, dass eine generelle Aufhebung der Winterregelung die Situation für Bauherren und Unternehmer wesentlich vereinfachen würde und der Stadt dadurch keine Nachteile entstehen.

Die durchführenden Unternehmen sind eigenverantwortlich in der Lage einzuschätzen, ob und wann eine Grabung durch Frostgefahr schädlich ist. Da die Firmen ohnehin in der Haftung für die Ausführung ihrer Arbeiten stehen, bleibt das Risiko für die Stadt unverändert.

Bei den in den Wintermonaten auszuführenden Arbeiten handelt es sich meist nur um kleinere Bauvorhaben (z.B. Hausanschlüsse). Daher ist es unwahrscheinlich, dass selbst bei plötzlich auftretenden, drastischen Temperaturstürzen, eine Verzögerung einer solchen Baustelle für größere Behinderungen im öffentlichen Raum sorgt. Zumal auch außerhalb der „Sperrzeit“ – z.B. Mitte Dezember – bereits Frost möglich ist.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion  zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung stellt die aktuelle Handhabung in der Erteilung von Aufgrabungsgenehmigungen dar. Dabei werden insbesondere aufgezeigt:

  • Bestehende Einschränkungen in der Genehmigungsfähigkeit von Grabungen in den Wintermonaten
  • Voraussetzungen, Auflagen und durch die Firmen beizubringende Unterlagen für eine Sondergenehmigung um in den Wintermonaten Grabungen durchführen zu dürfen.
  • Unterschiede in der Verwaltungspraxis zwischen Nürnberg und den umliegenden Kommunen.

Die Verwaltung prüft die generelle Abschaffung der Winterregelung und ermöglicht den Firmen damit, eigenverantwortlich anhand der tatsächlich herrschenden Temperaturbedingungen die Entscheidung zu treffen, ob eine Aufgrabung ohne Gefahr eines Frostschadens möglich ist.

Details

Datum

26. Januar 2015

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

SÖR 25.02.2015