Aufnahmekriterien in städtischen Kindertageseinichtungen

Die Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen – insbes. Horte – sind nicht ausreichend um eine wohnortnahe Versorgung des Bedarfs sicherzustellen. Lösungen wie Zentralhorte oder die Unterbringung in z. T. weiter entfernten Stadtteilen sind für den Großteil der Eltern nicht zufriedenstellend. Gerade berufstätige Eltern sind darauf angewiesen, eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder verfügbar zu haben.

Die Aufnahmekriterien und -reihenfolgen in den Tagesstätten kommunaler Trägerschaft sind häufig Anlass von Beschwerden. Eltern, deren Kinder nicht berücksichtigt werden konnten, fühlen sich benachteiligt. Gerade berufstätige Eltern erwirtschaften die finanzielle Basis für die Ausgaben der Kommune und sollten daher eine zumindest gleichrangige Priorität im Zugang zu den städtischen Einrichtungen haben.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Das Sozialreferat berichtet über die Kriterien und Faktoren, die über die Reihenfolge der Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertageseinrichtungen zur Anwendung kommen.
  • Es wird dargelegt, ob und unter welchen Umständen ggf. von den Kriterien abgewichen wird.
  • Die Verwaltung legt Lösungsmöglichkeiten vor, die einen gleichrangigen Zugang – unabhängig vom Beschäftigungsstatus der Eltern – zu den städtischen Kindertageseinrichtungen ermöglicht.

Details

Datum

28. Januar 2015

Antragsteller

Kontakt

w.scheurlen@icloud.com

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

JHA 26.03.2015