Förderung der Elektromobilität

Die Bundesregierung hat bereits im Juni die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Elektromobilität durch besondere Anreize für die Verbraucher attraktiver zu machen. Mehr Menschen sollen dadurch animiert werden, sich ein klimafreundliches Elektroauto anzuschaffen.

Kommunen werden durch das Elektromobilitätsgesetz in die Lage versetzt, den Elektromobilen Vorteile gegenüber „normalen“ Verbrennungsfahrzeugen einzuräumen – so z.B. die Freigabe von Busspuren oder spezielle Parkräume.

Ab sofort können die Halter von Elektrofahrzeugen ein spezielles Nummernschild für Ihr E-Mobil beantragen. Dies ermöglich es, das Fahrzeug eindeutig als E-Auto zu identifizieren und vereinfacht damit für die Kommunen die Gewährung von Anreizen. So sind umständliche Systeme, wie ein besonderes E-Parkticket oder Plaketten, etc. nicht notwendig. Bei der Parkraumüberwachung würde das neue E-Kennzeichen als Legitimation ausreichen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in zuständigen Ausschuss folgenden:

Antrag:

  1. Die Stadt Nürnberg räumt Elektrofahrzeugen mit entsprechendem Kennzeichen ab sofort freies Parken auf allen städtisch bewirtschafteten Parkflächen ein.
  2. Die Verwaltung prüft darüber hinaus, welche weiteren Anreize für Elektromobilität geschaffen werden können.

Details

Datum

28. September 2015

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen