Fortschreitender Verfall des Jugendstil-Denkmals Rohledererstraße 19

Das fünfgeschossige Eckhaus Rohledererstraße 19 in Sankt Johannis ist eines der ganz wenigen reinen Jugendstilhäuser in Nürnberg. Es gilt als wichtiges Zeugnis des Jugendstils in Deutschland und ist auch von überregionaler Bedeutung.

Das Haus hat – als einziges Nürnberger Jugendstilhaus – im ersten und zweiten Obergeschoss eine geschossübergreifende Fassaden-Ornamentik (Kollossalordnung). An der Seite zur Rohledererstraße ist ein zweigeschossiges Großrelief als Bildhauerarbeit, das eine weibliche Allegoriefigur – im Spätjugendstil und bereits mit Anklängen des Art-Deco – zeigt. Für Nürnberg stellt dieses Haus – in seiner Stilreinheit und formalen Qualität der Ausführung – ein herausragendes Zeugnis seiner Epoche dar.

Das Gebäude steht deshalb bereits seit vier Jahrzehnten – was in den 1970er Jahren sehr untypisch für ein Haus aus dem zwanzigsten Jahrhundert war – zu Recht unter Denkmalschutz.

Dieses Jugendstildenkmal ist heute in erschreckendem Erhaltungszustand und sichtbar dem fortschreitenden Verfall ausgesetzt. Die Fassade zeigt bereits starke substanzielle Schäden. Teile des ornamentalen Schmucks sind schon abgefallen. Im Schmuckgiebel zur Adam-Kraft-Straße ist das großflächige Schriftornament “1908” bereits abgängig, das Baujahr lässt sich nur noch an den bis zu den Ziegeln offenen Putzbruchstellen, wo zuvor die Ziffern waren, ablesen.

Der derzeitige Zustand gibt zur Sorge Anlass, dass das Denkmal bei weiterhin geduldetem Verfall in wenigen Jahren abgängig sein wird.

Der Zustand dieses Denkmals ist einer Kulturstadt wie Nürnberg unwürdig. Stünde dieses Haus in Wien oder Brüssel, wäre es vermutlich vorbildlich saniert.

Daher stellet die CSU-Stadtratsfraktion für den sachlich zuständigen Ausschuss für Stadtplanung folgende

Anfrage:

Wie bewertet die Bauverwaltung /Untere Denkmalschutzbehörde den Architektur- und lokalgeschichtlichen Wert des Denkmals Rohledererstraße 19 (auch im Vergleich mit Jugendstil- und Art-Deco-Denkmälern in anderen Städten?

Welche Möglichkeiten – ggf. auch rechtlicher Art – gibt es, den Verfall des Kulturdenkmals zu verhindern?

Details

Datum

3. Februar 2015

Antragsteller

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Bearbeitungsstatus

offen