Mietspiegeln und Mietpreisbremse

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 11.05.2015, laut dem der Berliner Mietenspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt ist, hat bundesweit eine Diskussion um die Verlässlichkeit der in kommunalen Mietenspiegeln ermittelten Durchschnittsmieten ausgelöst.

Wichtig ist daher zu wissen, ob das Urteil auch Konsequenzen für den Nürnberger Mietenspiegel haben könnte. Denn der Mietenspiegel spielt u.a. eine bedeutende Rolle bei der sog. Mietpreisbremse, die vor kurzem vom Bundesgesetzgeber beschlossen wurde und derzeit in den Ländern umgesetzt wird.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet, wie der Nürnberger Mietenspiegel im Lichte des Urteils des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 11.05.2015 zum Berliner Mietenspiegel zu betrachten ist, ob und ggf. welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind.

Die Verwaltung berichtet ferner über den Sachstand zur Einführung der sog. Mietpreisbremse und wie sie die Wirksamkeit dieses strittigen Instruments einschätzt.

Details

Datum

28. Mai 2015

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

StR 08.07.2015