Parkplatzregelung an der Norikerstraße

In einem Bürgergespräch ist folgender Sachverhalt zur Sprache gekommen. Der Parkplatz vor dem Gebäude Norikus ist nicht im Alleineigentum der Stadt Nürnberg, sondern gehört auch zum Teil der Eigentümergemeinschaft der Norikusanlage.

Die Stadt Nürnberg bewirtschaftet jedoch die gesamte Parkplatzfläche, was zu bereits länger andauernden Differenzen zwischen Stadtverwaltung und Eigentümer führte. So z. B. geht es um die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn ein Eigentürmer länger als die kostenlose Höchstparkdauer einen Parkplatz auf seiner (Mit-)Eigentumsfläche der Norikusanlage nutzt?

Um in diesen Sachverhalt für alle Beteiligten eine tragfähige Lösung anzustreben, stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Eigentumsverhältnisse vor Ort und entwickelt gemeinsam mit der Norikus-Eigentümergemeinschaft Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung auf dem Teil der Gesamtfläche, die sich in deren Eigentum befindet.

Details

Datum

21. September 2015

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen