Regelbetrieb für Lang-LKW

Ab kommendem Jahr soll der Feldversuch mit Lang-LKW in den Regelbetrieb überführt werden. Nach mehreren Jahren erfolgreicher Tests hat das Bundesverkehrsministerium die Verordnungen fertiggestellt und die Regelung tritt wohl zum Jahreswechsel in Kraft.

Leider konnten in Nürnberg bisher keine Erfahrungen mit den Fahrzeugen gesammelt werden. Ein entsprechender Antrag der CSU aus dem Jahr 2014 zur Teilnahme am Feldversuch – mit einer Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für das Hafengebiet – wurde bisher nicht behandelt.

Die nun 2017 in Kraft tretende Verordnung für den Regelbetrieb sieht vor, dass das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge nach wie vor auf 40 Tonnen begrenzt wird. Dies macht auch noch einmal unmissverständlich deutlich, dass mit dem Betrieb von Lang-LKW definitiv keine höhere Belastung für Straßen oder Brücken einhergeht. Dafür ausschlaggebend ist in allererster Linie die Achslast. Ein Lang-LKW verteilt diese 40 Tonnen auf 7-8 Achsen während ein Standard-Sattelzug das identische Gewicht auf nur 5-6 Achsen aufteilt. Somit reduziert sich die Achslast und damit die Belastung für Straßen bei der Befahrung durch Lang-LKW – im direkten Vergleich mit einem gleichschwer beladenen Normal-LKW – sogar um ca. 25%. Die leider häufig als Gegenargument genutzte angebliche Mehrbelastung – insbes. für die Hafenbrücken – trifft nicht zu.

Zum Start des Regelbetriebes im Jahr 2017 sollte sich Nürnberg nicht weiter als Innovationsverhinderer präsentieren, sondern endlich eine Zu- und Abfahrt von Lang-LKWs für das Hafengebiet ermöglichen.

Dabei sieht die CSU-Stadtratsfraktion nicht nur ein positives Signal für die Wirtschaftsunternehmen unserer Stadt – insbes. der Logistikbetriebe im Hafen – sondern auch Potential zur Einsparung von LKW-Fahrten, da die (Volumen-) Kapazität von zwei Lang-LKW der von drei Standard-LKW entspricht. Somit bestehen 30% Einsparpotential bei der Zahl der Fahrten sowie in Folge auch im CO² – Ausstoß.

Eine zusätzliche Belastung der Anwohner im Hafen-Stadtteil Maiach wäre ausgeschlossen, da die Fahrzeuge – nördlich des Hafens – ausschließlich zwischen Autobahnanschlussstelle Hafen-Ost bis zur Rotterdamer Straße verkehren würden. Von dort aus kann über Querverbindungen (z.B. zur Bremer Straße oder im weiteren Verlauf über die Koperstraße zur Hamburger Straße) das gesamte Hafengebiet erreicht werden. Die Südliche Anbindung der A73 könnte über die Anschlussstelle Königshof – Marthweg – Wiener Straße erfolgen, ohne dabei die Stadtteile Weiherhaus oder Siedlungen Süd zu belasten. Eine Befahrung der Wohngebiete dieser beiden Stadtteile sowie von Maiach wäre ausdrücklich auszuschließen.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Rahmenbedingungen und Inhalte der Verordnung zur Einführung des Regelbetriebes für Lang-LKW.

Es wird dargestellt, welche physikalischen Zusammenhänge zwischen Belastung von Straßen bzw. Brücken und Achslasten bestehen und wie sich die Verteilung von 40 Tonnen Gesamtgewicht auf mehr Achsen bei Lang-LKWs im Vergleich zu Standard-LKWs auswirkt

Die Stadt Nürnberg erlaubt mit Start des Regelbetriebes die An- und Abfahrt des Hafengebietes durch Lang-LKWs. Dabei sind zwischen A73 und Hafengebiet ausschließlich auf direktem Wege folgende Straßen zu nutzen:

Nördlich:

Anschlussstelle Hafen-Ost  -> Hafenstraße (bis Einmündung Rotterdamer Straße ->  Rotterdamer Straße

Südlich:

Wiener Straße -> Marthweg (ab Einmündung Wiener Straße) -> Anschlussstelle Königshof

sowie die jeweils umgekehrte Straßenfolge. Innerhalb des Hafengebiets wird die Nutzung aller Straßen für die Lang-LKW freigegeben.

Details

Datum

30. November 2016

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

obm@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen