Resolution für Bürokratieabbau

Resolution für Bürokratieabbau beim Mindestlohn

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der unstrittig viele positive Effekte auf die Einkommenssituation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserer Stadt bewirken kann, wurden leider auch zahlreiche, unnötige bürokratische Regelungen und ein hoher Kontrolldruck gesetzlich verankert, der diese positiven Effekte in seiner Summe eher in das Gegenteil umschlagen lässt und sich somit nicht positiv, sondern negativ auf die Beschäftigung in unserer Stadt auswirken wird.

Viele mittelständische Betriebe haben seither erhebliche Schwierigkeiten z. B. bei der Umsetzung der sehr bürokratischen Aufzeichnungsverpflichtungen. In Pressemeldungen, auf Diskussionsveranstaltungen oder in vielen persönlichen Gesprächen mit Mandatsträgern und der Verwaltung ist eine laute und berechtigte Kritik an diesen bürokratischen Regelungen zu spüren. Dabei richtet sich die Kritik der meisten Arbeitgeber ausdrücklich nicht gegen den Mindestlohn an sich, sondern gegen den bürokratischen Aufwand für Erfassung, Dokumentation und Kontrolle.

Um die Regelungen einhalten und überhaupt in Einklang mit einer – insbesondere auch für die Arbeitnehmer – akzeptablen Personalplanungen bringen zu können, werden oftmals die Personalstunden pro Tag deutlich gekürzt oder z. B. gleich die Öffnungszeiten und damit Dienstleistungsqualität am Kunden reduziert.

Insbesondere im Hotel- und Gastronomiegewerbe sowie im Handwerk führen Dokumentationspflicht und Arbeitszeitregelungen einige Betriebe an die Grenze der Rentabilität. Gerade für kleine Familienbetriebe steigt die Belastung enorm, da die Regelungen auch für Angehörige – die z. B. im eigenen Wirtshaus helfen – gelten.

Auch in der Vereinswelt und dem Amateursport sorgt die Bürokratie im Zusammenhang mit dem Mindestlohn für Probleme. Und belastet das ehrenamtliche bürgerliche Engagement. Zum einen ist eine klare Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Arbeitsverhältnis in vielen Fällen nicht möglich. Zum anderen sorgt die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation für finanzielle Belastungen der Vereine.

Die CSU-Stadtratsfraktion möchte die unbestritten guten Effekte des Mindestlohnes nicht durch überbordende Bürokratie, Kontrolldruck und letztlich resultierender Minderbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Entlassungen oder gar Geschäftsaufgaben gefährdet wissen.

Für die Sitzung des Stadtrates am 04.03.2015 stellt die CSU-Stadtratsfraktion daher den Antrag auf folgende

Resolution:

Die Stadt Nürnberg fordert die Bundesarbeitsministerin auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Mindestlohngesetzes auf den Weg zu bringen.

Insbesondere folgende Punkte bitten wir dabei zu berücksichtigen:

  • Reduktion der Dokumentationspflicht, insbesondere im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
  • Vereinfachungen für die Beschäftigung von Angehörigen im eigenen Familienbetrieb.
  • Entlastung von Vereinen durch Befreiung von der Dokumentation.
  • Entwicklung von Alternativregelungen für Beschäftigungsverhältnisse in denen eine stundenbasierte Abrechnung mit massiv erhöhtem Kontrolldruck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einhergeht.

Dabei soll – um Rechtssicherheit für Arbeitgeber zu schaffen – bis zur Klärung aller offenen Fragen der Branchenverbände, eine Aussetzung der Kontrollen durch den Zoll erfolgen.

Details

Datum

26. Februar 2015

Antragsteller

Kontakt

kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

StR 04.03.2015