Beschränkungen für E-Scooter in Fußgängerzonen

Beschränkungen für E-Scooter in Fußgängerzonen

Aus der Bürgerschaft und von Gewerbetreibenden gibt es vermehrt Beschwerden über die Art der Nutzung von E-Scootern.

“Leider halten sich Nutzer der E-Scooter nicht an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln, z. B. mit überhöhter Geschwindigkeit in Fußgängerzonen oder unerlaubtem Fahren auf Gehwegen.”, stellt Stadtteilbetreuer der Altstadt Thomas Pirner fest. “Ärgerlich ist es auch, dass die Roller zum Teil Hauseingänge oder Eingänge von Einzelhändlern blockieren. Mit markierten Abstellflächen wäre hier Abhilfe geschaffen.”

Nur dort sollen die E Scooter nach der Fahrt geparkt werden dürfen. Durch Markierungen am Boden sollen diese deutlich erkennbar sein. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter soll bewirken, dass es nicht mehr möglich, ist die Scooter einfach irgendwo abzustellen und der Benutzer erst die Fahrt und damit die Kosten beenden kann, wenn der Roller ordnungsgemäß geparkt ist. Dies sollte durch eine Anpassung in der der Software problemlos möglich sein.

Weiterhin könnte eine Funktion eingebaut werden, mit der die Höchstgeschwindigkeit der Scooter in Fußgängerzonen (wo eine Benutzung zeitweise erlaubt ist) automatisch auf 6 km/h gedrosselt wird. Einige Anbieter haben bereits solche Funktionen, die das Fahrzeug automatisch verlangsamen sobald sich der Roller laut GPS-Koordinaten in solchen Zonen befindet.