Opernhaussanierung und Interimsspielstätte

Opernhaussanierung und Interimsspielstätte

Die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise zum Umgang mit der Opernhaussanierung und einer Interimsspielstätte geeinigt. Voraus gingen Beratungen innerhalb der Fraktionen, die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungs- und Beteiligungsformaten der Kulturverwaltung, die Diskussion mit Interessenvertretern sowie Gespräche mit Führung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatstheaters. All dies hat eine klare Richtung gezeigt, die anlässlich einer Dialogrunde auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ausschussgemeinschaften im Stadtrat ausführlich diskutiert wurde.

Dabei haben sich die Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf folgende Eckpunkte im weiteren Vorgehen und im Hinblick auf die Stadtratssitzung am 15.12.2021 geeinigt.

 

 

  1. Grundsatzbeschluss zum Beibehalt des Richard-Wagner-Platzes als Standort für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg.Der Standort Richard-Wagner-Platz wird dauerhaft beibehalten und die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Die Vereinigung aller Sparten am selben Ort und die damit einhergehenden technischen und betrieblichen Synergien sollen im Rahmen einer Sanierung des Teilbauwerkes „Opernhaus“ gesichert werden.„Das denkmalgeschützte Gebäude mit seiner stadtbildprägenden Silhouette soll erhalten bleiben.“
  2. Betriebsbeschreibung für die Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten.

    Anforderungen wie in der Betriebsbeschreibung zum TOP 3 der Sitzung des Stadtrates dargestellt sowie die beschriebenen Flächenbedarfe von insges. 17.328m² Nutzungsfläche sind valide Basis. Für die Planung und Umsetzung einer Interimsspielstätte soll überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Im Ergebnis soll eine Nutzungsfläche von 14.600 m² im Interim nicht überschritten werden.
    Die Betriebsbeschreibung wird als Basis aller Bedarfe und Notwendigkeiten für künftige Planungen und Entscheidungen zu einer Interimsspielstätte anerkannt.„Wir schaffen eine Lösung, die den künstlerischen und betrieblichen Anforderungen genauso Rechnung trägt wie der Wirtschaftlichkeit im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung.“
  3. Standort einer Ausweichspielstätte während der Durchführung des Bauvorhabens Opernhaus.Die Planung für eine Ausweichspielstätte für die Sparten Musik- und Tanztheater. Die weitere Planung einer Ausweichspielstätte sowie aller weiteren im Opernhaus verdrängten Funktionen (Büro-, Technik-, Werkstatt-, Sanitärräume usw.) soll mit der stadteigenen Immobilie Kongresshalle erfolgen. Zur denkbaren Platzierung der Spielstätte innerhalb oder außerhalb der Kongresshalle und der konkreten Form des Baukörpers sollen im Rahmen des Bieterverfahrens entsprechende Fachbeiträge abgefragt werden. Neben den bautechnischen Fragestellungen sind dabei im Besonderen auch die Belange der Erinnerungskultur und der angemessene Umgang mit dem Bestand der Kongresshalle zu behandeln und die Impulse aus den Informations- und Beteiligungsverfahren aufzunehmen. Eine gemeinsame Projektstruktur zwischen dem Vorhaben der Etablierung kultureller Ermöglichungsräume im Rundbau und der Realisierung des Interimsquartiers wird erarbeitet.„Der Standort Kongresshalle bietet für das Operninterim die besten Voraussetzungen und setzt mit der dauerhaften Nutzung für kulturelle Ermöglichungsräume Synergien frei.“