Zonenregelung für Aussenwerbung

Zonenregelung für Aussenwerbung

Um das Stadtbild von Nürnberg zu erhalten, hat der Stadtrat vor zwei Jahren eine Werbeanlagensatzung beschlossen. Nunmehr liegen Erfahrungen mit dem Vollzug der Werbeanlagensatzung vor. Insbesondere außerhalb der Altstadt häufen sich Beschwerden wegen Überreglementierung und praxisfernem Vollzug.

Trotzdem ist der Grundgedanke der Werbeanlagensatzung, die Verhinderung von stadtbildunverträglichen Werbeanlagen, richtig.

Fraktionsvorsitzender Sebastian Brehm: „Das Ziel – Werbung in der Stadt muss hochwertig sein – ist klar.“ Dennoch sollte es einige Verbesserungen geben. Deshalb fordert die CSU-Stadtratsfraktion eine Zonenregelung. Andere Städte wie Fürth, Heidelberg oder Regensburg agieren erfolgreich mit Satzungen, die auf unterschiedliche Situationen und städtebauliche Schutzwürdigkeiten differenziert durch eine Zonenregelung reagieren.

Die CSU-Fraktion hat gemeinsam mit der IHK Nürnberg und dem Südstadt aktiv e.V. auf das Problem aufmerksam gemacht und einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Stadtentwicklungspolitischer Sprecher Joachim Thiel: „Eine undifferenzierte Behandlung des Stadtgebietes ist nicht zielführend, da nicht hinreichend hinsichtlich der Schutzwürdigkeit unterschiedlicher Stadtbereiche unterschieden wird. Während die Regeln in einigen historisch besonders sensiblen Gebieten längst nicht ausreichend sind, erscheinen sie für viele andere Bereiche deutlich überzogen.“

Im Bild: Ortstermin in der Südstadt mit Stadtrat Michael Brückner, Stadtrat Joachim Thiel, Stadträtin Kerstin Böhm, Fraktionsvorsitzendem Sebastian Brehm und Stadtrat Max Höffkes