Freies „BayernWLAN“ in Nürnberg

Freies WLAN ist heute in vielen Städten der Welt eine Selbstverständlichkeit. Es wird zunehmend zu einem Standortfaktor für jeden Wirtschaftsstandort. Auch Touristen erwarten heute kostenloses WLAN – dies ist für Nürnberg als bedeutendes touristisches Ziel wichtig.

Deutschland ist beim freien WLAN im internationalen Vergleich immer noch im Rückstand. Dies liegt u.a. an den strengen Haftungsregeln für die Anbieter von WLAN-Zugängen (sog. Störerhaftung). Die CSU-Stadtratsfraktion begrüßt daher das Projekt „BayernWLAN“ von Finanzminister
Dr. Markus Söder. Im Rahmen des Projekts BayernWLAN werden in ganz Bayern mindestens 10.000 WLAN-Hotspots eingerichtet. Koordiniert wird der Aufbau des BayernWLAN durch ein Zentrum in Straubing. Das neue WLAN-Zentrum wird die Kommunen vom Antrag über die Planung
bis zur Umsetzung beraten und betreuen. Es ist einheitlicher Ansprechpartner für die Gemeinden. Diese stellen ihre Standorte für die Erschließung mit Hotspots zur Verfügung. Welcher Standort das ist, kann die Gemeinde frei entscheiden. Die Gemeinde gestattet die Anbringung
der Accesspoints und trägt die Betriebskosten. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Ersteinrichtung.

 

Die Stadt Nürnberg sollte daher so schnell wie möglich die erforderlichen Anträge stellen und alle vorbereitenden Maßnahmen treffen, damit auch in Nürnberg die ersten WLAN-Hotspots im Rahmen von BayernWLAN eingerichtet werden können.

Dabei ist wichtig, dass es Hotspots nicht nur in der Altstadt, sondern auch in anderen Stadtteilen gibt, z. B in der Südstadt / Aufseßplatz.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung trifft alle Vorbereitungen und stellt die erforderlichen Anträge beim bayerischen WLAN-Zentrum, damit in Nürnberg baldmöglichst erste Hotspots für freies WLAN im Rahmen des Projekts BayernWLAN eingerichtet werden und in Betrieb gehenkönnen. Insbesondere sollen schnellstmöglich Standorte für die Hotspots geprüft und ermittelt werden, z. B. an städtischen Gebäuden.
  • Die Standorte sollen sich nicht nur auf die Altstadt beschränken, sondern auch weitere Stadtteile sind vorzusehen, insbesondere die Südstadt / Aufseßplatz.

Details

Datum

6. November 2015

Antragsteller

Kontakt

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

POA 10.05.2016