Auswirkungen des neuen Straßenverkehrsgesetzes auf die Stadt Nürnberg

Im Vermittlungsausschuss des Bundestages und Bundesrates ist im Juni 2024 der Durchbruch gelungen und die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hin zu mehr kommunaler Autonomie bei der Anordnung von Tempo 30 scheint nun Wirklichkeit zu werden. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit oder auch der Leichtigkeit des Verkehrs, die Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung, Umweltschutz und Gesundheitsschutz sind nun ebenso Gründe um den Verkehr vor Ort bedarfsgerecht anpassen zu können.

Genau für diesen größeren Handlungsspielraum unserer Stadt setzt sich der Nürnberger Verkehrsausschuss schon seit Jahren ein. Vor einiger Zeit ist Nürnberg daher per Beschluss des Verkehrsausschusses der „Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Denn auch in Nürnberg haben wir kritische Straßensituationen, die nach bisherigem Recht nicht bereinigt werden konnten, da hierfür keine Handhabe bestand. Die Straßenverkehrsordnung hat uns zu wenig Spielraum gegeben – wir sind der festen Überzeugung, dass nicht im fernen Berlin, sondern hier vor Ort entschieden werden muss, welche Geschwindigkeit angeordnet wird. Durch die neue Gesetzgebung haben wir jetzt mehr Möglichkeiten.

In Antizipation dieser neuen Möglichkeiten sehen die Kooperationspartner zwei Hauptstraßen, bei denen aus kommunaler Sicht die neu anwendbaren Gründe in besonderem Maße gegeben sind: Schweinauer Hauptstraße zwischen Nopitschstraße und Geisseestraße und Rollnerstraße zwischen Friedenstraße und Pirckheimer Straße.

In beiden Straßen gibt es jeweils ausschlaggebende Faktoren, wie Lärm, schlechte Radverkehrsanlagen, viele Fußgängerquerungen, Gefahrenstellen und Wohnbebauung, welche Tempo 30 nach der neuen Gesetzeslage ermöglichen. Die neuen Spielräume sollten im Sinne der lebenswerten Stadt für unsere Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.

Aus diesem Grund stellen die Kooperationspartner CSU-Stadtratsfraktion und SPD-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

  • Sobald das Straßenverkehrsgesetz im Sinne des Vermittlungsausschusses von Juni 2024 geändert ist und den Kommunen größere Handlungsspielräume zur Anordnung von Tempo 30 gegeben sind, berichtet die Verwaltung über die Auswirkungen des neuen Straßenverkehrsgesetzes auf die Stadt Nürnberg.
  • Darüber hinaus prüft die Verwaltung die Anordnung von Tempo-30-Strecken bzw. Zonen an den oben erwähnten Abschnitten, da diese aufgrund der Lärmbelästigung in Kombination mit einer dichten Wohnsituation und eingeschränkter Verkehrssicherheit aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen aktuell stark belastet sind.

Details

Datum

16. Juli 2024

Antragsteller

Kontakt

daniel.frank@stadt.nuernberg.de
0173/7520407

Bearbeitungsstatus

offen