Masterplan Parken

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr lässt in mehrjährigen Abständen Langfrist-Verkehrsprognosen erstellen. Im Oktober 2024 wurde durch das BMDV die „Verkehrsprognose 2040“ präsentiert, wodurch Entwicklungen für die Mobilität deutlich werden, die auch Auswirkungen auf Nürnberg haben könnten. Die Verkehrsprognose zeigt auf, dass in der Zukunft das Auto weiterhin das Rückgrat der Mobilität in Deutschland sein wird. Gemessen am Modal-Split bleiben Auto und Motorrad – trotz aller Bemühungen vieler Kommunen – die mit Abstand beliebtesten Fortbewegungsmittel in Deutschland. Zwei Drittel der Wegstrecke werden damit auch zukünftig zurückgelegt.

Mit dem Wachstum der Stadt Nürnberg ist in den letzten Jahren der Kraftfahrzeugbestand ebenso weiter angestiegen. Auch wenn wir mit 458 PKW pro 1.000 Einwohner noch unter dem Bundessschnitt von 543 liegen, ist der absolute Bestand an Kraftfahrzeugen in Nürnberg so hoch wie nie und weiterhin jährlich steigend.

Gleichzeitig ist der öffentliche Raum nicht „mitgewachsen“. Durch zahlreiche Maßnahmen zur rad- und fußverkehrsfreundlicheren Gestaltung – die wir auch begrüßen – entfielen in den letzten Jahren eine hohe Anzahl an Stellplätzen in allen Stadtteilen, was in vielen Quartieren zu einem enormen Parkdruck führte. Ausgleichsmaß-nahmen, die den teils hohen Verlust von Stellflächen auffangen könnten, fanden in der Regel nicht statt. Nach wie vor sind aber viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg – wie auch im gesamten Bundesgebiet – zwingend auf ihr Auto angewiesen. Immer mehr Anwohnerinnen und Anwohner finden v.a. in den Abendstunden entweder keinen oder nur noch erschwert einen möglichen Stellplatz. Dies führt bei unserer Bevölkerung in einigen Stadtteilen zu immer größerer Frustration und kann langfristig sogar die Akzeptanz für den Nürnberger Mobilitätsbeschluss gefährden.

Leider haben sich bisher geplante Quartiersparkhäuser in der Praxis oftmals als nur schwer umsetzbar erwiesen, obwohl sie als Ersatz für entfallene Stellplätze dienen könnten. Dennoch soll das Konzept der Quartiersparkhäuser weiterhin mit Nachdruck verfolgt und priorisiert werden, da diese der ideale Ausgleich für Parkplätze wären.

Selbstverständlich gibt es kein Anrecht auf einen persönlichen Parkplatz im öffentlichen Raum. Dennoch gibt es in der Realität viele Bürgerinnen und Bürger in der Stadt, die keine private Stellplatzfläche haben und daher auf anderweitige Stellplatzflächen angewiesen sind.

Zukünftig muss sich die Stadt Nürnberg daher verstärkt auf alternative Flächen konzentrieren, die vor allem in den Abendstunden und nachts verfügbar sind, da hier der Parkdruck am höchsten ist. Hierfür könnten besonders die Parkplätze von Discountern, Baumärkten oder Parkhäuser, die nachts überwiegend leer stehen, dienlich sein.

Doch nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner sind auf Parkplätze angewiesen, sondern auch Pendlerinnen und Pendler sowie all diejenigen, die auf den ÖPNV umsteigen wollen. Leider kam es u.a. zum Abschied von P+R-Parkhäusern wie z.B. im Stadtteil Röthenbach. Selbst dessen Schotterfläche wurde bisher für den ruhenden Verkehr nicht zugänglich gemacht, was dringend geändert werden muss. Darüber hinaus gibt es die zunehmend missbräuchliche Nutzung von P+R-Parkhäusern wie z.B. im Stadtteil Herrenhütte. Zukünftig müssen in den P+R-Parkhäuser zwingend Zugangskontrollen durchgeführt werden, damit die Stellflächen nicht von Dauerparkern blockiert werden.

Im Umfeld des Nürnberger Flughafens sowie an weiteren zentralen U-Bahnstellen tragen ebenso Urlaubsparker dazu bei, dass sich die Flächenkonkurrenz weiter zuspitzt. Daher sollte der Modellversuch in der Fliegersiedlung auf weitere Stadtteile ausgeweitet werden, die unter den Urlaubsparkern leiden.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet in einer „Stellplatzbilanz“ über die hinzugekommenen und weggefallenen KFZ-Stellplätze im öffentlichen Raum in den letzten zehn Jahren.

Mit einem „Masterplan Parken“ wird aufgezeigt, wie man für die gestiegene und weiterwachsende Anzahl von Autos im Stadtgebiet ausreichend Parkplätze sicherstellen kann. Dabei sollen u.a. folgende Maßgaben berücksichtigt werden:

  • Für herausgenommene Parkflächen in bestimmten Stadtgebieten müssen adäquate Alternativen geschaffen werden. So z.B. durch die Errichtung von Quartiersparkhäusern, durch die Wegnahme nicht genutzter „Parklets“ bzw. einer nicht-Verlängerung der Sondernutzung sowie durch die Nutzung von städt. Brachflächen (wie das ehem. P+R-Parkhaus Röthenbach).
  • In Stadtteilen mit angespannter Parksituation sind parallel zum Wegfall von Stellplätzen stets alternative Lösungen für neue Parkmöglichkeiten zu entwickeln. Es wird geprüft, inwiefern hierfür u.a. Parkflächen von Discountern, Baumärkten oder vorhandenen Parkhäusern für die Anwohnerinnen und Anwohner nutzbar gemacht werden können.
  • Aufnahme von Multifunktionsparkflächen in städtebauliche Verträge, um z.B. bei Discountern die nächtliche Stellplatznutzung für Anwohner zu ermöglichen.
  • Weiterentwicklung und Ausbau von Behindertenparkplätzen.
  • Beendigung von missbräuchlicher Nutzung von P+R-Flächen durch die Einführung von automatischer Kennzeichenerfassung.
  • Ausweitung des Modellversuchs zum sog. „Urlaubsparken“ im Umfeld des Flughafens.
  • Verstärkte Werbung für Stellplätze in Innenstadtparkhäusern.
  • Zeitnahe Wiederinbetriebnahme des ehem. Kaufhof-Parkhauses.

Details

Datum

5. November 2024

Antragsteller

Kontakt

daniel.frank@stadt.nuernberg.de
0173/7520407

Bearbeitungsstatus

offen