5-G-Mobilfunk-Strategie für Nürnberg
Im Zuge der Digitalen Transformation gewinnt die Entwicklung der digitalen Infrastruktur eine besondere Rolle. Einen immer wertigeren und wichtigen Baustein nimmt dabei der 5G-Mobilfunk ein. Dieser ist auch für Nürnberg als moderne digitale Stadt und als zukunftsfähigen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort essentiell. Unter anderem Smart City-Anwendungen, Daseinsvorsorgeleistungen, industrielle Verfahren (gerade im Zeitalter von Industrie 4.0), Telemedizin bzw. Telematik im Gesundheitswesen oder Autonomes Fahren bedürfen des 5G-Netzes.
Die Bundesregierung hat ein Fünf-Regionen-Projekt prioritär mit Ausstattung der 5 G Technologie beschlossen.
Schwerpunkt stellt hierbei die Forschung und Entwicklung dar. Diese gilt es nun schnell und sicher zu intensivieren. Ferner sollen Erkenntnisse und Potenziale von 5-G praxisnah demonstriert werden und Deutschland langfristig zu einem Leitmarkt für diesen Mobilfunkstandard auszubauen.
Der Haushaltsausschuss der Bundesregierung hat hierfür Finanzmittel für die Umsetzung der 5X5G Strategie beschlossen und bereits im Haushalt 2018 festgeschrieben. Insgesamt fünf Regionen können sich hierfür bewerben. Die Auswahl der 5 Projekte für den Zeitraum 2020 und 2021 erfolgt in zwei Schritten.
Zunächst gibt es einen Innovationswettbewerb, in welchen die Kommunen und Regionen ihre Konzepte einreichen und somit gefördert werden können. Aus diesem Konzept erfolgt eine Auswahl von insgesamt zehn Projekten, die dann eine größere Summe für die Umsetzung des eigenen Konzeptes erhalten.
Unabhängig von dem Fünf-Regionen-Projekt der Bundesregierung: Nachdem die Auktion über die Mobilfunklizenzen abgeschlossen ist, müssen die Mobilfunkbetreiber nun das 5G-Netz aufbauen. Sie sind sogar verpflichtet, im jeweils betreffenden Gebiet eine bestimmte Netzabdeckung zu gewährleisten. Um die Ziele beim Roll-Out des 5G-Netzes zu erreichen, sind auch die Gebietskörperschaften gefragt. Bund, Länder und Kommunen müssen „liefern“, z.B. durch Anpassung des regulatorischen Rahmens, Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, der Bereitstellung von Immobilien für Mobilfunksendeanlagen oder die Einräumung der Mitnutzung öffentlicher Infrastrukturen und des öffentlichen Raumes.
In diesem Sinne hat die AG Digitale Netze beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur diverse Handreichungen erarbeitet, u.a.:
– In der Empfehlung „Mitnutzungspotentiale kommunaler Trägerstrukturen für 5G“ geht es um koordiniertes stadt- und netzplanerisches Vorgehen, um gemeinsam geeignete Standorte für Mobilfunkanlagen zu identifizieren und in Betrieb zu nehmen.
– Eckpunktepapiere der Mobilfunknetzbetreiber und der kommunalen Spitzenverbände zum Optimierungspotential der Genehmigungsverfahren für den Mobilfunkausbau.
Auf bayerischer Landesebene wurde im September 2018 der Mobilfunkpakt Bayern zwischen den Mobilfunkbetreibern und dem Bayerischen Städtetag sowie dem Bayerischen Gemeindetag fortgeschrieben.
Ein wichtiges Thema für die Stadt Zurverfügungstellung städtischer Immobilien für die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen. Aufgrund eines Beschlusses des Umweltausschusses vom 10.07.2002 wird in Nürnberg restriktiver verfahren als es die bundesrechtlichen Immissionsschutzgrenzwerte vorsehen. In der Landeshauptstadt München gab es eine ähnliche Beschlusslage, die jedoch im November 2017 aufgehoben worden ist. Gründe für die Aufhebung waren in München neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zur Strahlenbelastung und die inzwischen größere Akzeptanz des Mobilfunks.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet über die Aktivitäten der Mobilfunknetzbetreiber zum 5G-Ausbau in Nürnberg.
- Die Verwaltung prüft eine Teilnahme an dem Projekt der Bundesregierung zur Strategie 5x5G und deren Fördermaßnahmen. Gegebenenfalls erarbeitet die Verwaltung innerhalb der vorgegebenen Frist ein Konzept und beteiligt sich an dem Innovationswettbewerb.
- Die Verwaltung berichtet über die Handhabung und Umsetzung der Empfehlungen der AG Digitale Netze beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, den Eckpunktepapieren der Mobilfunknetzbetreiber und der kommunalen Spitzenverbände und des im September 2018 fortgeschriebenen Mobilfunkpakts Bayern.
- Die Verwaltung berichtet zum Optimierungspotential in Genehmigungsverfahren für den Mobilfunkausbau, soweit städtische Dienststellen daran mitwirken oder beteiligt sind.
- Die Verwaltung prüft den vom Umweltausschuss am 10.07.2002 beschlossenen restriktiven Umgang bei der Zurverfügungstellung städtischer Liegenschaften für Mobilfunksendeanlagen in Nürnberg – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München einen ähnlichen Beschluss vor kurzem aufgehoben hat.
Details
Datum
9. September 2019
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
offen