Abschleppzuständigkeit für die KVÜ

Die Verbesserung der Verkehrssituation im Stadtgebiet Nürnberg hat in der Stadtverwaltung eine hohe Priorität. Nicht zuletzt auch, weil der Verkehr für die Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert hat. Das gilt für den ruhenden wie fließenden Verkehr gleichermaßen.

Gerade der ruhende Verkehr stellt in einigen Stadtteilen eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Da es beim ruhenden Verkehr immer wieder auch zu falsch oder sogar behindernd abgestellten Fahrzeugen kommt, hat die Stadtverwaltung zurückliegend eine Öffentlichkeitskampagne zu den Gefahren durchgeführt, die mit falsch oder behindernd geparkten Kraftfahrzeugen in engen Straßen oder in Feuerwehranfahrtszonen für Feuerwehr und Bürger gleichermaßen entstehen können. Darüber hinaus sind auf dem Gehweg abgestellte PKW ein häufiger Zankapfel zwischen Autofahrern und Fußgängern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2024 mit einer weitreichenden Entscheidung die Rechte von Anwohnern gestärkt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie künftig von Straßenverkehrsbehörden verlangen, dass diese gegen Falschparker auf Gehwegen vorgehen.

In vielen Fällen ist es aber bei derartig falsch oder gar behindernd geparkten Fahrzeugen nicht damit getan, eine gebührenpflichtige Verwarnung auszusprechen. Um die Gefahren, die mit dem Falschparken verbunden sind, abzuwehren, muss immer wieder auf die Abschleppung bzw. Umsetzung des Falschparkers zurückgegriffen werden.

Die Mitarbeitenden des ADN haben im Verkehrsbereich keinerlei Kompetenzen. Die Befugnisse der KVÜ beschränken sich auf die Verfolgung, der mit dem Falschparken verletzten Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Polizei, die umfassende Befugnisse besitzt, steht wegen der Wahrnehmung anderer polizeilicher Aufgaben, häufig nicht zur Verfügung.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Stadtspitze wendet sich mit einem entsprechenden Schreiben an das zuständige Staatsministerium des Innern, für Integration und Sport und beantragt die Schaffung einer Regelungslage, mit der Mitarbeitenden der kommunalen Verkehrsüberwachung, neben der Polizei, die Befugnis zugewiesen wird, Falschparker eigenverantwortlich abschleppen zu lassen.
  • Die Stadtverwaltung erarbeitet im Einvernehmen mit den Verantwortlichen des Polizeipräsidiums Mittelfranken ein Konzept, das als Grundlage für die künftig gemeinsame Aufgabe des Abschleppens von Falschparkern dient.

Details

Datum

16. Juli 2024

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

offen