Aggressives und organisiertes Betteln in Nürnberg

Das Betteln im Stadtgebiet von Nürnberg stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des öffentlichen Raumes dar und verstößt, weil hierfür keine Erlaubnisse seitens der Stadtverwaltung erteilt werden, gegen die Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg. Sowohl die Stadt Nürnberg, als auch die Beamt*innen der Nürnberger Polizei dulden das sog. „stille bzw. Demutsbetteln“.

Wiederkehrend treten insbesondere in der Innenstadt/Fußgängerzonen und im Umfeld von Einkaufspassagen und –märkten aber auch immer wieder Menschen auf, die auf unterschiedlichste Weise versuchen Almosen zu erbetteln. Dabei tun sich auch immer wieder osteuropäischen Personengruppen hervor, die aggressiv und/oder unter Zuhilfenahme verschiedenster Hilfsmittel auf Passanten zugehen und diese zur Abgabe von Spenden auffordern.

Bei einer Vielzahl dieser Bettler*innen ist zu befürchten, dass organisierte Banden im Hintergrund stehen, die diese Personen gezielt nach Nürnberg bringen um sie für sich betteln zu lassen. Es gibt Hinweise darauf, dass bettelnde Einzelpersonen ihren erzielten Erlös ganz oder zumindest überwiegend an diese Banden abgeben müssen.

Die Zunahme dieses Phänomens führt wiederkehrend zu Sicherheitsstörungen und damit zu Beeinträchtigungen des Sicherheitsempfindens der Nürnbergerinnen und Nürnberger.

Die CSU Stadtratsfraktion stellt zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Stadt Nürnberg berichtet über die im Stadtgebiet auftretenden Formen des Bettelns und gibt insbesondere einen Überblick über die banden- bzw. gewerbsmäßige Ausprägung dieses Phänomens.
  • Die Stadt Nürnberg stellt die rechtliche Bewertung des Bettelns und seiner unterschiedlichen Varianten, das Übernachten im öffentlichen Raum sowie die jeweiligen straf- und bußgeldbewährten Sanktionsmöglichkeiten dar.
  • Die Stadt Nürnberg berichtet rückblickend über Maßnahmen und Sanktionen gegen das Betteln, in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen und deren Begleitumstände, im Sommer 2019. Dabei stellt sie explizit die Überwachungs- und Sanktionsmaßnahmen dar, die sie als Sicherheitsbehörde mit eigenem Personal veranlasst und getroffen hat, sowie die Maßnahmen, die durch die Nürnberger Polizei ergänzend durchgeführt wurden.
  • Die Stadt Nürnberg gibt einen Überblick über das Verfahren und die Maßnahmen, mit denen sie als Sicherheitsbehörde dem Betteln, insbesondere in seiner organisierten bzw. gewerbsmäßigen Form, in Nürnberg künftig Einhalt gebieten will.

Details

Datum

30. September 2019

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 12.02.2020