Auflagen beim Verkauf von Lebensmitteln auf ehrenamtlich organisierten Festen

Bei Platz- oder Straßenfesten der Bürgervereine und vielen Festen von Vereinen oder Kirchen sagen inzwischen viele Organisationen ihre Teilnahme ab, da die geltenden Hygienevorschriften nicht bzw. nur mit einem hohen finanziellen Aufwand erfüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund fehlt bei den o.g. Veranstaltungen neben finanziellen Einnahmen ein attraktives Essensangebot. Zudem erschweren die Auflagen die Ausrichtung kleinerer Feste in Gänze.

Daher sollte die Verwaltung darlegen, welche Auflagen notwendig sind und wie eine Lösung gefunden werden kann, dass die vielfältigen Bürgerfeste in Zukunft noch stattfinden können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung stellt dar, welche aktuellen Zubereitungs- und Hygieneauflagen bei offenem Verkauf von Nahrungsmittel gelten.
  • Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisatoren bei der Erfüllung dieser Auflagen unterstützt werden können.

Details

Datum

15. Juli 2019

Antragsteller

Kontakt

mail@firmahenning.de
0911 / 63 93 45

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 16.09.2020