Aussetzung der Einbahnstraßenregelung in der Worzeldorfer Hauptstraße
In der Sitzung des Verkehrsausschusses im September 2020 wurde für die Worzeldorfer Hauptstraße eine Einbahnstraßenregelung beschlossen. Diese Regelung wurde aufgrund des Neubaus des Worzeldorfer Kreisverkehrs für dessen Bauzeit ausgesetzt, die Worzeldorfer Hauptstraße war wieder in beide Richtungen befahrbar.
Die Fraktionen von CSU und SPD hatten im Vorfeld der Fertigstellung des Kreisverkehrs abgestimmt, nach dessen
Inbetriebnahme die Verkehrssituation im Umfeld mehrere Monate zu beobachten und mit Zählungen zu verifizieren, bevor die Einbahnregelung ggf. wiederhergestellt wird. Auf Grund der erwarteten deutlich erhöhten
Durchflussgeschwindigkeit am Kreisel im Vergleich zur vorherigen Ampellösung wurde die weitere Notwendigkeit der Einbahnregelung hinterfragt. Im Verkehrsausschuss im Dezember sollte daher das weitere Vorgehen
diskutiert werden.
Nach der nun erfolgten Fertigstellung des Kreisverkehrs wurde die Einbahnstraßenregelung in der Worzeldorfer
Hauptstraße unverzüglich wieder in Kraft gesetzt, ohne dass eine vorherige Überprüfung durch eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Auch die angekündigte Behandlung im Verkehrsausschuss war bisher nicht in der
Tagesordnung vorgesehen.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Verkehrsausschuss am 14.12.2023 folgenden
Dringlichkeitsantrag:
Die Stadtverwaltung wird die Einbahnstraßenregelung in der Worzeldorfer Hauptstraße wieder aussetzen, bis
eine aktuelle Verkehrszählung durchgeführt wurde. Im Anschluss an diese Zählung wird die Notwendigkeit der
Einbahnstraßenregelung neu evaluiert.
Details
Datum
12. Dezember 2023
Antragsteller
Kontakt
csu@claudia-baelz.de
0911 / 18096702
Bearbeitungsstatus
erledigt