Baulandbeschluss: Material-Standards im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen

TOP 2 Werkausschuss SÖR 09.11.2016

Baulandbeschluss: Material-Standards im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen

Im Baulandbeschluss ist als Anhang 1 eine Liste ‘SÖR-Standards für Materialeinbau’ vorgesehen, die die stofflich-materiellen Anforderungen für Straßenunterbau und Lärmschutzwälle regeln.

Diese Anforderungen gehen teils deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie erschweren in erheblichem Maße den Verbau von Recyclingmaterialien, was sowohl finanziell, wie auch aus Sicht der Ökologie ernstlich zu hinterfragen ist.

Unnötig hohe Erschließungskosten durch überzogene Standards erhöhen am Ende der Rechnung auch die Kosten des Wohnens, weil sie sich kalkulatorisch bis in die einzelne Wohnung niederschlagen. Das kann weder wohnungs- noch sozialpolitisch gewollt sein. Insoweit ist es aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion nicht vertretbar, wenn hier durch eine städtische Dienststelle Standards definiert werden, die unnötig über bundes- und landesrechtliche Regelungen (namentlich den Technischen Regeln an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen gemäß der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall / LAGA) hinaus gehen.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Werkausschuss SÖR am 09.11.2016 in Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 2 folgende

Anfrage:

Die Verwaltung berichtet umfassend über die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben für die Verwendung von Recyclingmaterialen im Straßenbau und für die Anlage von Lärmschutzwällen und deren Anwendung bei Erschließungsmaßnahmen in Nürnberg.

Insbesondere wird eine Klärung erwartet

(1)   warum die SÖR-Standards für den Straßenunterbau Material (gem. LAGA- Regeln) nach der hochwertigen Einbauklasse Z.1.1 vorschreiben, obwohl hier uneingeschränkt (deutlich preiswertere) Materialen der Einbauklasse Z.1.2 und mit geringen Einschränkungen Materialien der Einbauklasse Z.2 zulässig wären,

(2)   warum die SÖR-Standards für den Bau von Lärmschutzwällen Material (gem. LAGA- Regeln) nach Einbauklasse Z.1.2 vorschreiben, obwohl hier uneingeschränkt Materialien der Einbauklasse Z.2 zulässig wären,

(3)   warum die Verwendung von Recyclingmaterial nur “gleichrangig zu prüfen” ist, statt dem Einbau von Recyclingmaterialien Priorität einzuräumen.

(4)   warum trotz der geforderten Eignungsprüfung durch einen Sachverständigen samt beauflagter Dokumentation, noch zusätzlich eine Einbaufreigabe durch SÖR erforderlich sein soll. Die Sinnhaftigkeit dieser Doppelüberwachung erschließt sich nicht.

(5)   Wie viele Tonnen Unterbaumaterial sind für einen laufenden Meter Erschließungsstraße im Normalausbauprofil in der Regel erforderlich? Zu welchem Tonnenpreis bezieht SÖR jeweils Material der Einbauklassen Z 1.1, Z 1.2 und Z 2 ?

Der Baulandbeschluss, dem diese Anlage angefügt werden soll, liegt dem Ausschuss am 09.11.2016 als TOP 2 bereits zum Beschluss als Gutachten vor. Als Grundlage der Meinungsbildung und Diskussion ist die umfassende Aufklärung o.g. Sachverhalte erforderlich.

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Datum

7. November 2016

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Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

WerkA SÖR 09.11.2016