Anfrage:
Wann und von welcher Dienststelle wurden die in dem Artikel im Nordanzeiger beschriebenen Bauarbeiten in der Höfleser Hauptstraße genehmigt?
Wann und auf welche Weise wurden die Anwohner und sonstigen von den Bauarbeiten Betroffenen informiert?
Wurden Maßnahmen ergriffen – z.B. durch entsprechende Beschilderung – dass Einzelhandelsgeschäfte wie die Bäckerei Walz trotz der Bauarbeiten erreicht werden können?
Begründung:
Laut Pressebericht im Stadtanzeiger Nord vom 26.11.2014 wurden aufgrund einer Baustelle (wegen Arbeiten an einer Gasleistung) in der Höfleser Hauptstraße die Kunden von der dortigen Bäckerei in Höfles ferngehalten. Obwohl die Bäckerei tatsächlich erreichbar ist, suggerieren die Baustellen-Verkehrsschilder eine „Vollsperrung“. Dies schreckt potentielle Kunden ab, zu der Bäckerei zu fahren. Hierdurch wird dem Betrieb das wichtige Weihnachtsgeschäft erheblich erschwert. Laut dem Bericht wurde die Bäckerei zudem nicht rechtzeitig über die den Bauarbeiten informiert.
Der Pressebericht ist ein Beispiel, wie durch kurzfristig angelegte Straßenbaustellen, über die keine rechtzeitige Information im Voraus erfolgt, Einzelhandelsgeschäfte erhebliche Umsatzeinbußen erleiden und teilweise in den Ruin getrieben werden.