Baustellenmanagement

Städtische Baustellen für Straßen-, Kanal-, Gleis-, und sonstige Bauarbeiten lassen sich nicht vermeiden, wenn die Infrastruktur weiter erhalten oder ausgebaut werden soll. Allerdings können solche Baustellen für die anliegenden Ladengeschäfte und Unternehmen auch existenzbedrohend werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie kurzfristig oder unangekündigt beginnen.

Für Härtefälle sollte eine zumindest teilweise finanzielle Kompensation für Abhilfe sorgen, insbesondere in existenzbedrohenden Situationen.

Antrag:

Die Verwaltung konzipiert ein sog. Baustellenmanagement für städtische bzw. durch die Stadt oder deren Töchter veranlasste Baustellen.

Ziel ist es, anliegende Ladengeschäfte und Unternehmen rechtzeitig und transparent über die geplanten Bauarbeiten zu informieren, negative Auswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern.

Geprüft wird ferner die Gewährung einer finanziellen Kompensation für Härtefälle, insbesondere in existenzbedrohenden Situationen.

Details

Datum

27. Oktober 2014

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

SÖR 25.02.2015