Beförderung von Kinderkrippen-Wagen im ÖPNV
Viele Kinderkrippen im Stadtgebiet setzen bei Ausflügen mit den Kindern sogenannte Kinderkrippenwagen ein. In diesen Transportmitteln finden i.d.R. 6-8 Kinder Platz und sind dort mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen geschützt. Die Wagen sind mit Feststell- und Handbremsen ausgestattet.
Bei der Benutzung der Verkehrsmitteln der VAG mit diesen Wagen herrscht jedoch Unklarheit seitens der Betreuerinnen und Betreuer. Die Fahrer handeln unterschiedlich – so müssen die Kinder in manchen Fällen den Krippenwagen verlassen und sich auf normale Plätze (ohne Rückhalteeinrichtung) begeben, in anderen Fällen dürfen sie im Wagen sitzenbleiben. Dabei ist für die Betreuer nicht nachvollziehbar, nach welchen Gesichtspunkten dies entschieden wird. Ebenso unklar ist, ob und welche Voraussetzungen hinsichtlich der Bauart oder Sicherheitsausstattung der Krippenwagen erfüllt sein müssen, um die Kinder während der Fahrt dort belassen zu können.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die VAG berichtet über die bisherige Praxis bei der Beförderung von sog. Kinderkrippen-Wagen in den verschiedenen Verkehrsmitteln im ÖPNV.
– Welche Vorschriften gibt es dabei zu beachten?
– Wie lauten die Arbeitsanweisungen an das Personal im Umgang mit Beförderungswünschen von Tagesstätten mit solchen Wagen?
Es werden gemeinsam mit Kindertageseinrichtungen konkrete Richtlinien für die sichere Beförderung von Kindern in Krippenwagen im ÖPNV definiert und kommuniziert.
Details
Datum
25. Juli 2016
Antragsteller
Kontakt
kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451
Bearbeitungsstatus
behandelt