Bericht über Unterhaltsvorschussleistungen

Kinderarmut in Deutschland und auch in Nürnberg ist ein zunehmendes Problem, das den Betroffenen oft eine adäquate Teilhabe, Ausbildung und damit auch persönliche Entwicklung für das künftige Leben dauerhaft verwehrt. Besonders häufig betroffen sind die Kinder allein erziehender (meist) Mütter, die vor diesem Hintergrund selbst häufig an oder der unter der Armutsgrenze leben.

Eine Ursache für die Kinderarmut kann in den nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Elternteils liegen. Die Stadt Nürnberg leistet in solchen Fällen Unterhaltsvorschussleistungen für 72 Monate als staatliche Unterstützungsleistung für Alleinerziehende, deren Kind bis zu einem Alter von bislang 12 Jahren keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält.

Der Haushaltsplanentwurf 2017 beschreibt für diese Leistungen (Produkt 363700) eine Gesamtbelastung von 8,4 Mio €, die vor allem durch die administrative Abwicklung bis zur Auszahlung der Leistungen zustande kommt. Die Haushaltsbelastung für diese Leistung hat seit 2015 um 1,3 Mio € zugenommen, die Rückholquote beträgt 24%. Um diese Rückholquote zu verbessern wurden in der Stadt neue Stellen geschaffen. Zusätzlich hat das Bundeskabinett am  16.11.2016 beschlossen, ab dem 1.1.2017 (oder dem 1.7.2016) die Unterhaltsvorschusszahlungen auf Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zu erweitern.

Um die zu erwartenden steigenden Ausgaben näher zu beleuchten, stellt die CSU-Stadtrats-fraktion folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über Probleme, Entwicklung und zu erwartende Dynamik der Unterhaltsvorschusszahlungen insbesondere unter den neuen gesetzgeberischen Vorgaben. Von besonderem Interesse sind dabei die Fragen

  • Wie entwickelt sich die Zahlungsdisziplin des getrennt lebenden Elternteils? Worin sind die Gründe zu suchen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich dabei für die Stadt?
  • Wie wird sich nach Einschätzung der Verwaltung die Zahl der Leistungsbezieher in Nürnberg entwickeln und wie hoch sind die angesichts der neuen Gesetzeslage zu erwartenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt?
  • Wie sind die Lastenverteilung und Rückgriffkosten zwischen Bund, Ländern und Kommune verteilt?
  • Welchen Einfluss hätte die Übernahme der Rückgriffskosten durch den Bund?

Details

Datum

28. November 2016

Antragsteller

Kontakt

w.scheurlen@icloud.com

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

JhA 27.04.2017