Beschäftigungsmöglichkeiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Am 6. November 2023 wurde im Bundesrat beschlossen, dass in breitem Maße bestehende Regelungen zur Beschäftigung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genutzt werden sollen. Gem. § 5 AsylbLG soll durch gemeinwohlorientierte Tätigkeiten Leistungsempfängern eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit ermöglicht werden, z. B. in Landschaftspflege, kommunalen Unterhalt oder Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Gleichzeitig wird dadurch auch die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht, es werden Vorurteile abgebaut und der Spracherwerb von Geflüchteten durch Kontakt mit Bürgern gefördert. Durch die Arbeitsgelegenheiten können Geflüchtete zudem eine Gegenleistung für Sozialleistungen erbringen. Innerhalb von Asylunterkünften dienen sie auch zu Aufrechterhaltung und Betrieb der Einrichtung.
Außerhalb von Asylunterkünften sollen Arbeitsgelegenheiten vor allem bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zu Verfügung gestellt werden, wenn dies der Allgemeinheit dient. Hierfür erhalten die Beschäftigten zusätzlich zur Ihren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädigung, die vom Freistaat Bayern ersetzt wird.
Die CSU sieht hierin auch eine Chance für Nürnberg, Geflüchtete einerseits sinnstiftend einzusetzen, und gleichzeitig den Personalmangel in manchen Bereichen zu verringern.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung stellt den Leitfaden zur Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie entsprechende Einsatzmöglichkeiten bei der Stadt Nürnberg und ihrer Eigenbetriebe vor.
Dabei sind insbesondere
- der Eigenbetrieb SÖR (Bsp.: Unterhalts- und Pflegearbeiten)
- der Sportservice Nürnberg (z. B. Unterstützung von Vereinen bei Pflege von Sportanlagen sowie eigener Infrastruktur)
- Sozialdienstleistungen (z. B. Ausgabe bei der Tafel e. V., Unterstützung der Arbeit des Zentrums Aktiver Bürger) in den Blick zu nehmen.
Details
Datum
22. Mai 2024
Antragsteller
Kontakt
kb@kerstin-boehm.de
0911 2857905
rita_heinemann@t-online.de
0911 / 64 92 429 Mobil: 0172 / 81 29 72 1
Bearbeitungsstatus
offen