Beschränkungen für E-Scooter in Fußgängerzonen
Unser Nürnberg lässt sich längst nicht mehr nur zu Fuß erkunden. E-Scooter sind seit Mitte Juni 2019 auf Deutschlands Straßen zugelassen und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und wachsender Nachfrage, speziell in den Innenstädten. Auch in Nürnberg gibt es mehrere Anbieter, die diese E-Scooter zum Ausleihen anbieten.
Jedoch gibt es aus der Bürgerschaft und den Gewerbetreibenden vermehrt Beschwerden über die Art der Nutzung dieser Fortbewegungsmittel. Oft findet man abgestellte E-Scooter quer vor Wohnungseingängen, mitten auf Gehwegen, vor Eingangstüren der Einzelhändler und in Fußgängerzonen. Nicht nur das unschöne Bild gibt Anlass zum Ärger, auch die Sicherheit der Verkehrswege wird damit gefährdet und Fußgänger, behinderte Menschen oder auch Eltern mit Kinderwägen haben es schwer, an den wirr abgestellten Scootern vorbei zu kommen.
Auch stellt man vermehrt fest, dass Personen die diese Scooter nutzen sich nicht an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln halten und so z.B. in Fußgängerzonen und auf Gehwegen unerlaubt fahren, gleichzeitig zu zweit den Scooter nutzen und somit sich und andere Personen in Gefahr bringen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20km/h immer die vorhandenen Radwege nutzen müssen. Gibt es auf der Strecke keine Radwege, muss die Straße als Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Das Fahren in Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist untersagt.
Eine mögliche Abhilfe für die geschilderten Umstände könnten beispielsweise von der Stadt festgelegte Abstellflächen sein (siehe Beispiel Paris). Nur dort sollen die E Scooter nach der Fahrt geparkt werden dürfen. Durch Markierungen am Boden sollen diese deutlich erkennbar sein. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter soll bewirken, dass es nicht mehr möglich, ist die Scooter einfach irgendwo abzustellen und der Benutzer erst die Fahrt und damit die Kosten beenden kann, wenn der Roller ordnungsgemäß geparkt ist. Dies sollte durch eine Anpassung in der der Software problemlos möglich sein.
Weiterhin könnte eine Funktion eingebaut werden, mit der die Höchstgeschwindigkeit der Scooter in Fußgängerzonen (wo eine Benutzung zeitweise erlaubt ist) automatisch auf 6 km/h gedrosselt wird. Einige Anbieter wie z.B. Circ und Tier haben bereits solche Funktionen, die das Fahrzeug automatisch verlangsamen sobald sich der Roller laut GPS-Koordinaten in solchen Zonen befindet.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation in Sachen E-Scooter und über etwaige Probleme, die seit der Einführung in Nürnberg aufgetreten sind.
Die Verwaltung prüft, ob markierte Abstellflächen im Innenstadtbereich möglich sind.
Die Verwaltung nimmt Kontakt zu den vorhandenen Anbietern auf und prüft die Möglichkeiten, mittels Softwaresteuerung die geschilderten Probleme mit den E-Scootern zu lösen.
Details
Datum
21. Juni 2021
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
AfV 23.06.2022