Betreuung drogengefährdeter Jugendlicher in Nürnberg

Konservativen Schätzungen zufolge leben in Nürnberg 1.000 – 1.500 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit opiatabhängigen Eltern. Dabei ist zu erwarten, dass über 50% dieser Kinder selbst suchtmittelabhängig werden, denn wissenschaftlichen Erhebungen zufolge haben 50% – 60% der Drogenabhängigen „am Modell (d.h. von Verwandten mit Drogenkonsum) gelernt“. Darüber hinaus haben jüngsten Umfragen der Stadt Nürnberg zufolge über 50% der regelmäßigen Besucher von Jugendbegegnungsstätten Erfahrungen mit „harten“ oder „weichen“ Drogen. Dabei zeigt sich ein geschlechtsspezifisch unterschiedliches Nutzerprofil von weiblichen oder männlichen Konsumenten.

Betreuungsangebote für Kinder unter 12 Jahren und für junge Erwachsene über 18 Jahre gibt es über die lokalen Drogenhilfsorganisationen, finanziert v.a. durch den Bezirk oder die Stadt.

Für die gegenüber einem Erstkontakt mit Drogen besonders anfällige Altersgruppe zwischen 13 und 18 Jahren gibt es keinerlei strukturiertes Betreuungskonzept, insbesondere wenn sie – wie oben skizziert – zu einer besonderen Risikogruppe gehören. In Jugendbetreuungseinrichtungen werden diese Jugendlichen wegen des Risikos eines Weiterverbreitens von Drogenkonsum oft nicht toleriert.

Um diese gefährdeten Jugendlichen vor Drogensucht mit damit verbundenem sozialen Abstieg und Arbeitslosigkeit zu bewahren bedarf es besonderer Anstrengungen und Kooperation aller Institutionen, die frühzeitig Kontakt zu den genannten Risikogruppen haben (ASD, Jugendhilfeeinrichtungen, Sozialbehörden, Schulen).

Um dem Risiko späterer Drogensucht bei den besonders gefährdeten Jugendlichen entgegen zu wirken stellt die CSU-Stadtratsfraktion folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die aktuellen eigenen Erhebungen über besonders Drogenkonsum gefährdete (s.o.) Jugendliche.
  • Die Verwaltung berichtet, welche besonderen Angebote es für die identifizierten Jugendlichen gibt und inwieweit geschlechtsspezifisch unterschiedliche, weiterführende Beratungs- und Betreuungsangebote existieren.
  • Die Verwaltung berichtet über die speziellen Fortbildungsangebote für mögliche Betreuer der Jugendlichen bei ASD, Jugendbetreuungseinrichtungen, Jugendbegegnungsstätten und inwieweit sie von Mitarbeitern tatsächlich auch genutzt werden.
  • Die Verwaltung berichtet, inwieweit die kommunalen Schuleinrichtungen bei der o.g. Problematik mit eingebunden sind und inwieweit spezielle Schulungen für Mitarbeiter angeboten bzw. in Anspruch genommen werden.

Details

Datum

19. Februar 2018

Antragsteller

Kontakt

w.scheurlen@icloud.com

Bearbeitungsstatus

erledigt

Ausschussunterlagen

JhA/SchulA 29.11.2018