Breitbandausbau forcieren

Antrag:

In Neubaugebieten sind künftig die Voraussetzungen zu schaffen – z.B. durch Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge bzw. Erschließungsverträge, dass in dem jeweiligen Gebiet stets die Leitungen für schnelles Internet erforderlichen Leitungen zu den Gebäuden verlegt werden.

Begründung:

Dank des Breitbandförderprogrammes des Freistaates Bayern kann nun auch schnelles Internet in solchen Teilen des Stadtgebiets nachgerüstet werden, die bislang unterversorgt waren.

Es wäre jedoch unvernünftig, wenn nicht gleichzeitig bei der Entstehung neuer Wohnbaugebiete die entsprechenden Leitungen zu den Wohnungen von Anfang an verlegt werden. Daher sollen künftig die Entwickler bzw. Bauträger – soweit möglich – z.B. in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen bzw. Erschließungsverträgen – verpflichtet werden, die entsprechende Infrastruktur zu schaffen, insbesondere die Leitungen zu verlegen.

Details

Datum

3. November 2014

Antragsteller

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Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 21.05.2015