COVID-19: Aufenthaltsbeschränkungen aufgrund von Allgemeinverfügungen und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV; Verfolgung von Rechtsverstößen
Die bayerische Staatsregierung hat zunächst durch Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 und später durch Verordnung (BayIfSMV) „vorläufige Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie“ verfügt.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können nach Art. 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Das Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist Verfolgungsbehörde bei Verstößen gegen die Ausgangs- / Kontaktbeschränkungen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung möge berichten,
- wie viele Verstöße seit der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 im März und in den folgenden Monaten, durch die Polizei oder andere, zur Anzeige gebracht wurden?
- ab welchem Zeitraum welche Bußgelder, für welche Sachverhalte erhoben wurden?
- wie viele dieser Bußgeldbescheide inzwischen rechtskräftig bzw. noch nicht rechtskräftig sind?
- gegen wie viele Bußgeldbescheide Widerspruch erhoben bzw. geklagt wurde / wird?
Details
Datum
25. Mai 2020
Antragsteller
Kontakt
rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
RWA 01.07.2020