COVID-19: Aufenthaltsbeschränkungen aufgrund von Allgemeinverfügungen und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV; Verfolgung von Rechtsverstößen

Die bayerische Staatsregierung hat zunächst durch Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 und später durch Verordnung (BayIfSMV) „vorläufige Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie“ verfügt.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen können nach Art. 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Das Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist Verfolgungsbehörde bei Verstößen gegen die Ausgangs- / Kontaktbeschränkungen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung möge berichten,

  1. wie viele Verstöße seit der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 im März und in den folgenden Monaten, durch die Polizei oder andere, zur Anzeige gebracht wurden?
  2. ab welchem Zeitraum welche Bußgelder, für welche Sachverhalte erhoben wurden?
  3. wie viele dieser Bußgeldbescheide inzwischen rechtskräftig bzw. noch nicht rechtskräftig sind?
  4. gegen wie viele Bußgeldbescheide Widerspruch erhoben bzw. geklagt wurde / wird?

Details

Datum

25. Mai 2020

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 01.07.2020