Dialogoffensive zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg
In der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017 wurde beschlossen, die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in den Gemarkungen Ziegelstein und Lohe vorzubereiten und entsprechende Untersuchungen auszuschreiben. Gleichzeitig wurde eine Vorkaufsrechtsatzung für das Gebiet der vorzubereitenden StEM beschlossen.
Seither gedeihen Spekulationen u. A. über geplante Enteignungen, mögliche Bevorteilung einzelner Eigentümer(gruppen) sowie Entwertung von Grundeigentum als Sicherheit. Der erst bei eigentlicher Durchführung einer StEM als Ultima Ratio des Baugesetzbuches zur Verfügung stehende Zwangsverkauf wird in der Wahrnehmung der Grundstückseigentümer, Pächter und Nutzer zur aktuellen und akuten Bedrohung. Eine mögliche Wertfestlegung durch den Gutachterausschuss sowie dessen Zusammensetzung werden bereits jetzt als Szenarien vor Ort diskutiert.
Nach zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Gruppen, Verbänden und Einzelpersonen kommen wir zur Erkenntnis, dass die bisherige Kommunikation des Baureferates mit den involvierten Personen offenbar nicht ausreichend war, um die konkreten Auswirkungen der Beschlüsse vom 25.10.2017 transparent und allgemein verständlich nachvollziehen zu können. Ebenso verstehen die Eigentümer der betroffenen Grundstücke es nicht als Holschuld, sich Informationen über das Vorgehen und die Schritte der Verwaltung zu verschaffen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass die Verwaltung aktiv mit ausführlichen und konkreten Informationen auf sie zukommt und nicht lediglich in einem Standardschreiben anbietet, man könne sich melden wenn man Fragen habe.
Die Bürger haben nicht zuletzt erwartet, dass die Stadtverwaltung anlässlich der im März stattgefundenen Bürgerversammlung aktiv über den Vorbereitungsprozess zur möglichen StEM informiert oder dazu eine gesonderte Informationsveranstaltung stattfindet.
Seit nunmehr 6 Monaten nach der Beschlussfassung ist es offenbar nicht gelungen, die geplante Vorgehensweise der Verwaltung ausreichend zu kommunizieren und im Dialog mit den Betroffenen deren Bedarfe und mögliche Absichten mit den Grundstücken abzufragen.
Dies wäre nach Ansicht der CSU-Stadtratsfraktion jedoch dringend nötig, um weiteren Spekulationen vorzubeugen und für Eigentümer wie Nutzer Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen.
Es ist notwendig über juristische Konsequenzen zu informieren und zu erklären, was aufgrund des getroffenen Einleitungsbeschlusses überhaupt umgesetzt werden kann und darf. Ebenso sind die möglichen Auswirkungen eines Vorkaufsrechtes zu erläutern und aufzuklären, dass dies lediglich der Verhinderung von missbräuchlichem, spekulativem Erwerb von Grundstücken dient und z.B. nicht die Veräußerung untereinander behindern soll.
Die Eigentümer, Pächter und Nutzer der Grundstücke dort sind unserer Einschätzung nach an konstruktiven Lösungen interessiert. Der lange Zeitraum seit Beschlussfassung ohne „greifbare“ Fakten sowie einzelne als wenig wertschätzend empfundene Dialoge mit Vertretern der Verwaltung, haben das Vertrauen in die Stadt – insbesondere in das Baureferat – belastet. Um in einen sachlichen und zielführenden Dialog zu treten ist es notwendig, zeitnah einen strukturierten und an den Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern orientierten Kommunikationsprozess zur StEM Marienberg zu starten.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Das Baureferat stellt die bisherige Entwicklung und die bereits durchgeführten Schritte im Zuge der Vorbereitenden Untersuchung zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme östlich der Flughafenstraße dar.
Die Verwaltung informiert anlässlich einer gesonderten Veranstaltung über die Prozessschritte der Vorbereitenden Untersuchung und die Ziele, die damit verfolgt werden. Dabei werden sowohl die Auswirkungen der Untersuchungen, die Konsequenzen einer möglichen StEM selbst wie auch die Auswirkungen der Vorkaufssatzung erläutert. Auch die Schritte zur Entwicklung einer künftig möglichen Verkehrsanbindung des Entwicklungsbereiches werden dargestellt. Dabei sollten die Unterschiede einer StEM zu den bisher üblichen Instrumenten der Stadtentwicklung, wie dem Abschluss städtebaulicher Verträge, Sobon, etc. klar herausgearbeitet sein, um darzustellen warum nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan heraus eine behutsame Entwicklung des Gebietes durchgeführt wird.
Mit den Eigentümern, Pächtern sowie Nutzern wird unter Beteiligung des Bayerischen Bauernverbandes und des Vorstadtvereins Nürnberg Nord (als sonstigen Trägern öffentlicher Belange) ein „Runder Tisch“ eingerichtet, der als festes Dialogforum – vorerst für die Dauer der Voruntersuchung – dient. Darin sollten neben den Betroffenen vor Ort das Stadtplanungsamt, das Baureferat sowie das Wirtschaftsreferat vertreten sein.
Zur Bedarfsermittlung mit den einzelnen Eigentümern wird ein vereinheitlichter Fragebogen eingesetzt, der es erlaubt, nach Abschluss der Gespräche eine kompakte Übersicht über die Anforderungen, Vorhaben, Voraussetzungen oder konkreten Pläne mit ihren Grundstücken zu erstellen. Für diesen Fragebogen soll im Rahmen des „Runden Tisches“ eine Empfehlung erarbeitet werden.
Die Stadt veröffentlicht kurzfristig ein umfassendes und leicht verständliches „FAQ“ mit allen Fakten und Hintergründen zur StEM und beantwortet dort Fragen wie z.B.
– Welche rechtlichen Auswirkungen hat der Einleitungsbeschluss?
– Kann ich mein Grundstück nach wie vor verkaufen? Muss ich es an die Stadt verkaufen?
– Was ist und welche Funktion hat der entwicklungsbeeinflusste Wert meines Grundstücks?
München hat im Zuge eines SEM-Projekts ein gutes Beispiel für transparente und verständliche Erklärungen auf den Seiten der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Projekte/Muenchner_Nordosten/FAQ.html#d
Details
Datum
4. Juni 2018
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
offen