Antrag:
Die Stadt Nürnberg prüft und organisiert die Einführung eines Ordnungsdienstes und erarbeitet im Laufe des Jahres 2014 ein Praxiskonzept zur konkreten Umsetzung. Dazu wird aus den Haushaltsmitteln (Antrag 64 Lfd. Nr. 47) eine vorerst auf diesen Zeitraum befristete Vollzeitstelle bei OrgA geschaffen.Auf die externe Beauftragung einer Machbarkeitsstudie wird verzichtet. Das entsprechende Umsetzungskonzept ist durch die Verwaltung auszuarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Als Grundlage für Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnisse und Pflichten dient die Ausgestaltung des Ordnungsdienstes in der Stadt Augsburg (Anlagen 1-5)
Zielsetzung des Umsetzungskonzeptes ist es, einen Ordnungsdienst innerhalb eines mehrjährigen Modellversuchs nach den nachfolgenden Rahmenbedingungen zu etablieren. Einzelheiten sind im Rahmen des Konzeptes zur Einführung des Ordnungsdiensts von der Verwaltung auszuarbeiten.
Die Hauptaufgabe soll es sein, durch Streifentätigkeit Sicherheits- und Ordnungsstörungen präventiv vorzubeugen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft wieder zu stärken. Neben der Sicherstellung der Ordnung im öffentlichen Raum steht dabei auch die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen sog. Stadtrecht (städtische Satzungen und Verordnungen) im Vordergrund der Kontrolltätigkeit.
Der Aufgabenbereich wird dabei grundsätzlich am Leistungsumfang des Ordnungsdienstes der Stadt Augsburg orientiert ausgestaltet. Die konkrete Ausarbeitung des Feinkonzeptes einschließlich des wahrzunehmenden abgerundeten Aufgabenumfangs obliegt der Verwaltung.
Dabei sind folgende grundsätzliche Vorgaben zu berücksichtigen:
- Als Haupteinsatzgebiete des Ordnungsdienstes, der für das gesamte Stadtgebiet zuständig sein soll, sind schwerpunktmäßig die Altstadt sowie das Gebiet innerhalb des sog. mittleren Rings festzulegen. Daneben sind auch sich neu ergebende Örtlichkeiten mit erhöhtem Beschwerde-aufkommen in die Überwachung mit einzubeziehen.
- Die Tages- und Abendstreifengänge sind grundsätzlich Montag bis Samstag durchzuführen. Die Einsatzzeiten sollen sich dabei an den festgestellten Ordnungsstörungen (z.B. Lärmbelästigung, Verstoß gegen Sperrzeiten) orientieren. Im Rahmen von sog. Schwerpunkteinsätzen sind daher auch Kontrollgänge in der Nacht durchzuführen. Auf Bürgerbeschwerden und –anrufe ist zeitnah zu reagieren.
- Die Verwaltung stellt dar, welche Außendienstaktivitäten derzeit bei der Verwaltung ausgeübt werden (z.B. Zentraler Ermittlungsdienst bei OrgA, OA, LA, BOB, SÖR, BA/NOS, Gh etc.). Die Verwaltung legt dar, wie einzelne Bereiche ggf. mit dem Ordnungsdienst verknüpft werden können.
- Die Verwaltung berücksichtigt, wie durch eine Rückführung von (Teil-)aufgaben des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung eine teilweise Gegenfinanzierung des Ordnungsdienstes sichergestellt werden kann. Dabei ist insbesondere die Parkraumüberwachung (auch und gerade in den Abend- und Nachtstunden) einzubeziehen, die in gewissem Rahmen parallel zu den ohnehin stattfindenden Streifengängen eines Ordnungsdienstes durchgeführt werden könnte.
Auch eine personelle Grundausstattung des Ordnungsdienstes über Teile der Mitarbeiter(innen), die derzeit in der KVÜ eingesetzt werden, ist zu prüfen.
Begründung:
Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg ist das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität im öffentlichen Raum im Schwinden. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Einhaltung der Spielregeln für ein Miteinander in unserer Stadt immer weniger gewährleistet ist. Lärm, Übertretung der Verkehrsregeln – durch Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer gleichermaßen – und Verdreckung mindern die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt. Das tägliche Erlebnis von Vandalismus, Zerstörung und Verschmutzung beeinträchtigt im hohen Maße die Wirkung des öffentlichen Raums. Für das subjektive Empfinden der Menschen spielen Sicherheit und Sauberkeit eine wesentliche Rolle.
Dass diese Entwicklung keine Nürnberger Besonderheit ist, lässt sich z.B. auch aus der Sicherheitspartnerschaft in Augsburg ablesen:
„Die Entwicklung auf bestimmten Kriminalitätsfeldern, zum Beispiel der Gewalt- Jugend- und Rauschgiftkriminalität und der alkoholbedingte Vandalismus, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Es sind jedoch nicht nur objektive Kriminalitätsphänomene, die das Wohlbefinden der Menschen stark beeinträchtigen, sondern auch ein `diffuses
(Un-) Sicherheitsgefühl´ und gravierende Ordnungsstörungen wie beispielsweise übermäßiger Alkoholkonsum, Lärm und Verunreinigung in der Öffentlichkeit“.
Vorbeugende Bekämpfung der Ursachen für die Störungen der öffentlichen Ordnung, ist neben einer angemessenen Sozial- und Jugendpolitik eine wichtige präventive Maßnahme, um der negativen Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken. Konkrete Aufgabe ist es dabei, Verunreinigungen und Belästigungen frühzeitig zu erkennen, zu ahnden, strukturiert zu erfassen, deren Beseitigung zu veranlassen (Vermeidung des „Broken-Windows-Effekts“) sowie potentielle Verursacher abzuschrecken.
Auch der Service im öffentlichen Raum für die Bürgerinnen und Bürger sowie die große Anzahl von Touristen in unserer Stadt wird dadurch verbessert.
Neben der Polizei sind auch die Kommunen als Sicherheitsbehörden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegt insbesondere die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Da erfahrungsgemäß die eingehenden Beschwerden aus der Bevölkerung (wie z.B. Pöbeln, Lärmen, Spucken, Urinieren, Kaugummi, Zigaretten, Müll usw.) frühe Indikatoren für aufkommende Problembereiche im Stadtgebiet sind, soll diesen durch eine zentrale Organisations-Einheit begegnet werden.Um Sauberkeit und Ordnung sowie das subjektive Sicherheitsgefühl der Nürnberger Bürgerschaft zu stärken, setzt die CSU daher auf einen kommunalen Ordnungsdienst. Mit diesem soll die Ahndung von Verstößen gegen das Abfallrecht, gegen alkoholbedingte Störungen der öffentlichen Ordnung, Fahrradfahren und Parken auf Gehwegen und viele weitere Ordnungswidrigkeiten oder Satzungsverstöße strikter als in der Vergangenheit erfolgen.
Wir fordern insbesondere,
– dass die Sauberkeit in der Altstadt nachhaltig verbessert wird,
– dass die Verkehrssicherheit in den Fußgängerzonen gewährleistet wird,
– die Aufenthaltsqualität an öffentlichen Plätzen, U- und Busbahnhöfen erhöht,
– dass die Sauberkeit der Grün- und Parkanlagen sichergestellt wird,
– dass ein nächtlicher Schwerpunkt der Kontrollen rund um die Kneipen- und Partyszene gesetzt wird,
– dass zukünftig eine zeitnahe Feststellung und Beseitigung von störenden Graffitis im öffentlichen Raum erfolgt;
– wildes Plakatieren im Stadtgebiet unterbunden wird.
Durch die Erhebung von Gebühren für Ordnungswidrigkeiten kann ein erheblicher Teil der anfallenden Kosten gedeckt werden.
Derzeit werden bei der Stadt faktisch keine Ordnungswidrigkeitsgebühren eigenommen für Verschmutzung durch Hundekot, Hunde auf Spielplätzen, unerlaubtes Verteilen von Werbeprospekten, Ausspucken, Urinieren in der Öffentlichkeit, unerlaubtes Grillen oder offenes Feuer in Grünanlagen, extensives Niederlassen zum Alkoholgenuss, sonstige Verschmutzungen. Durch verstärkte Kontrolltätigkeit sind adäquate Mehreinnahmen zu erwarten.
Als Grundlage für die Konkretisierung des Aufgabenumfangs eines kommunalen Ordnungsdienstes kann die Zusammenstellung des Ordnungsamtes vom Frühjahr 2010 dienen. Als in der Praxis erprobtes Modell sollte durch die Verwaltung Ziffer 5 der Geschäftsanweisung für den Ordnungsdienst der Stadt Augsburg vom 14.08.2009 (siehe Anlage 1) herangezogen werden.
Als Anregung zur Ausgestaltung des Kommunalen Ordnungsdienstes wird auf die Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Augsburg vom 8.4.2005 (Anlage 2), auf die Vorlage vom 15.11.2006 mit erstem Sachstandsbericht nach einem Jahr (Anlage 3), sowie die Erweiterung des Dienstes (Anlage 4) verwiesen.
Die CSU-Fraktion erwartet, dass der kommunale Ordnungsdienst seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kooperationspartnern des Nürnberger Sicherheitsrats, insbesondere der Polizei, erfüllt. Als Anregung für die Ausgestaltung einer entsprechenden Vereinbarung, dient die Ordnungspartnerschaft der Stadt Augsburg mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord (Anlage 5).
Dabei ist eine entsprechende Vernetzung und partnerschaftliches Engagement zu entwickeln, damit den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Sicherheitsbedürfnis der Nürnberger Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden kann.Der kommunale Ordnungsdienst soll keine Aufgaben der Polizei übernehmen, sondern die Einhaltung von Ordnungsrecht und städtischen Satzungen sicherstellen. Eine Zusammenarbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes mit den Stadtteilbeamten, dem VAG-Servicedienst, der Sicherheitswacht sowie der Stadtwacht ist anzustreben.
Die rechtlichen Grundlagen für Umfang, Befugnisse und Einsatz eines solchen kommunalen Dienstes sind bereits umfänglich durch Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Strafprozessordnung (StPO), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), dem Bay. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) sowie durch weitere Verordnungen geregelt (Anlage 1, Ziffer 2). Diese sind durch Erstellung und / oder Anpassung städtischer Satzungen und Verordnungen zu ergänzen.