Einzelhandelsfläche „auf Quelle“

In einer Werbebroschüre des Quelle-Investors Sonae-Sierra wird offenbar ohne Beachtung der Verkaufsflächenbegrenzung vom 18.851 m² für das ehemalige Versandgebäude mit einer wesentlich größeren Fläche geworben.

Darin werden ausdrücklich „30.000 m² Einzelhandelsfläche auf einer Ebene“ als „Herzstück des Projekts“ beschrieben.

Bereits in unserem Antrag vom 10.12.2013 „Sachstand zur Entwicklung auf AEG und Quelle“ hatten wir auf mögliche Bestrebungen der Investoren zur Ausweitung der Einzelhandelsfläche hingewiesen. Die aktuelle Werbebotschaft von Sonae-Sierra muss daher deutlich hinterfragt und die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen klar dargelegt werden.

Insbesondere hinsichtlich der genauen Definition der Verkaufsfläche im Bestandsschutz ist Aufklärung seitens der Baubehörde gefragt. So ist z.B. unklar, ob Gastronomie und dazugehörige Verzehrfläche hierbei mitzurechnen ist. Darüber hinaus ist zu klären, wie im Laufe einer Nutzung verhindert wird, dass z.B. durch Flächenumnutzung (von der Gastronomie zum Einzelhandel), eine Ausweitung über 18.851 m² hinaus stattfindet.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

 Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über den Sachstand zum Quelle-Areal und den ggf. neuen Plänen des Investors, sofern diese bekannt sind.
  • Es wird dargelegt, wie genau sich die Verkaufsflächenbegrenzung von 18.851 m² für das Quelle-Gebäude definiert und welche Art von Handel, Gewerbe, Dienstleistung oder auch Freiflächen, Gänge, etc. in der Berechnung ein- bzw. ausgeschlossen sind.
  • Die Verwaltung erläutert, ob es durch Umnutzung von Flächen im laufenden Betrieb oder Erweiterung – auf bisher z.B. als Freiflächen, Servicebereiche oder Kundenwege genutzte Bereiche – Möglichkeiten gibt, die Flächenbegrenzung „aufzuweichen“. Welche Handhabe gibt es seitens der Stadt, im Vorfeld oder im konkreten Fall dagegen vorzugehen? Mit welchen Maßnahmen könnte ein durch „Flächenneuverteilung“ zu Gunsten der Verkaufsfläche herbeigeführter Verstoß gegen die Begrenzung überhaupt festgestellt werden?

Details

Datum

28. Mai 2015

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 02.07.2015