Entwicklung auf AEG und Quelle

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den Sachstand und das weitere Vorgehen in Sachen Quelle-Areal. Insbesondere berichtet sie, wie die Begrenzung der Einzelhandelsfläche auf höchstens 18.851 qm sichergestellt wird.

Die Verwaltung berichtet über den Erwerb von Teilen des AEG-Areals durch den Freistaat. In diesem Zusammenhang berichtet die Verwaltung, wie Erweiterungs-möglichkeiten für Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen auf dem AEG-Areal, insbesondere dem dortigen Nordareal, planerisch gesichert werden können.

Begründung:

Am 06.12.2013 haben die bayerischen Staatsminister Dr. Söder, Dr. Spaenle und Herrmann anlässlich der Eröffnung des „Nuremberg Campus of Technology“ den Kauf von Teilen des AEG-Areals in der Fürther Straße bekanntgegeben.

Dies ist sehr zu begrüßen, denn hierdurch wird der Wissenschaftsstandort „Auf AEG“, vor allem auch der Energie Campus Nürnberg nachhaltig gesichert. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine Wissenschaftsmeile gesetzt, die vom AEG-Areal in Nürnberg bis zur Uferstadt in Fürth reichen soll.

Gleichzeitig wurde von den Ministern bekanntgegeben, dass die Ansiedlung weiterer Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen nicht auf dem Quelle-Areal, sondern auf dem AEG-Areal erfolgen soll. Es besteht daher die Chance, z.B. Teile der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität oder auch Erweiterungsbauten der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm künftig auf dem AEG-Areal anzusiedeln.

Es kommt nun darauf an, dass die Stadt Nürnberg das Wachsen des Wissenschaftsstandortes auf dem AEG-Areal befördert und unterstützt. Zu denken ist insbesondere an das sog. Nordareal (nördlich der Muggenhofer Straße), dass für Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen planerisch gesichert werden sollte.

Gleichzeitig ist die Entwicklung des Quelle-Areals weiter voranzutreiben. Keinesfalls darf dabei die Höchstgrenze für Einzelhandelsflächen von 18.851 qm überschritten werden, wie sie im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4596 („Kerngrundstück Q 1“) festgelegt wurde. Dies muss auch dem Investor klar kommuniziert werden.

Ohne Ansiedlung universitärer Einrichtungen ist zu befürchten, dass es künftig Bestrebungen gibt, die für Einzelhandel geplante Fläche  auszuweiten, um die Rentabilität für die Pläne des Investors zu erhöhen.

Details

Datum

10. Dezember 2013

Antragsteller

Kontakt

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

StR 18.12.2013