Ergänzung zu TOP 7 in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017 Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg

Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg

Die Beschlussfassung zur Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg steht zur Abstimmung. Die damit untrennbare Verkehrsfrage kann nicht außer Betracht bleiben, sondern muss in unmittelbaren Zusammenhang objektiv betrachtet und bewertet werden. Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2017
folgenden

Antrag:

  • Parallel und ineinandergreifend zu den vorbereitenden Untersuchungen gem. BauGB für die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Marienberg sind die verkehrlichen Auswirkungen im Rahmen eines Verkehrsgutachtens, das als Grundlage eines Verkehrskonzeptes für den äußeren Nürnberger Norden (östlich der B 4, nördlich der Marienbergstraße, des Bierwegs und westlich der B2, einschließlich der genannten Straßen) tragfähig sein muss, zu untersuchen.
  • Das Verkehrsgutachten soll insbesondere den flughafenaffinen Ziel- und Quellverkehr im Straßennetz – differenziert nach innerstädtischem und überörtlichem Verkehr – identifizieren und für die nahe Zukunft unter reellen Steigerungsraten des Luftverkehrs prognostizieren.
  • Darauf aufbauend soll in Szenarien für das Städtebauliche Entwicklungsvorhaben, wie sie aus den Vorbereitenden Untersuchungen abzuleiten sein werden (unter der Prämisse der Fertigstellung und Öffnung des baulich vorbereiteten U-Bahnhofs ‚Marienberg‘) erstens die Auswirkungen auf das bestehende Straßennetz aufgezeigt werden und zweitens in Modellrechnungen (unter Ausschluss der ‚Westanbindung‘) die Verlagerungen für die Verkehre von Flughafen und den Erschließungsverkehr vom StEM für alle denkbaren Lösungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargestellt werden.

Details

Datum

23. Oktober 2017

Antragsteller

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Bearbeitungsstatus

erledigt

Ausschussunterlagen

STR 25.10.2017