Erhalt der Durchgrünung in den Wohngebieten Mögeldorfs

Private Gärten leisten mit ihrer Vielfalt an Pflanzen und Nistmöglichkeiten für Tiere einen besonders wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Die Wohngebiete im Osten der Stadt sind überwiegend geprägt von einem ungewöhnlich hohen Grünbestand. Aus diesem Grund wurden auf Beschluss des Stadtrats in den Jahren 1998 ff. verschiedene Bebauungspläne erlassen, mit dem Ziel diese Gebiete als Familienwohngebiete mit hohem Grünbestand und offener Bauweise zu erhalten.

Nach dem Wegfall der Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen im BauGB ist es Aufgabe der Stadt Nürnberg, keine baurechtswidrigen Zustände, wie eine Verdichtung oder Flächenversiegelung über das in den B-Plänen und anhand der ursprünglichen Grundstücksgrößen festgesetzte Maß hinaus, entstehen zu lassen. Einzelne Baumaßnahmen in Mögeldorf, z.B. im Ginsterweg oder Holunderweg lassen in der Bürgerschaft aktuell Zweifel an der ordnungsgemäßen Prüfung dieser Umstände durch die Bauordnungsbehörde aufkommen.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die Genehmigungsverfahren laufender Bauprojekte und Bauanträge in den o.g. Gebieten und nimmt Stellung zu bereits erteilten Abweichungen vom jeweiligen Bebauungsplan.
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, insbesondere bei Grundstücksteilungen keine Abweichung des Maßes der baulichen Nutzung zu den vorhandenen Bebauungsplänen zuzulassen. Ferner sind Abstandsflächen auf dem jeweiligen Grundstück nachzuweisen und die in der Begründung des jeweiligen B-Plans festgelegten Ziele bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu berücksichtigen.
  • Die Verwaltung berichtet über die Möglichkeit Pflanzgebote mit Bezug auf § 178 BauGB im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu erteilen.

Details

Datum

21. Januar 2021

Antragsteller

Kontakt

tatjana.koerner@drkoernerimmobilien.de

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 14.10.2021