Erhalt der Verfügbarkeit von baureifen Flächen

Die Verfügbarkeit von Bauflächen für Wohnen und Gewerbe ist zentraler Faktor für die schnelle Entwicklung von dringend benötigtem Wohnraum in unserer wachsenden Stadt sowie einem guten Angebot für investitionswillige Betriebe.

Viele Flächen, die z. T. bereits seit Jahren oder Jahrzehnten im Flächennutzungsplan oder in Bebauungsplänen dafür vorgesehen sind, konnten in der Vergangenheit und auch ganz aktuell nur sehr langsam entwickelt werden, da im Zuge des Brachzustandes ökologisch relevante Prozesse eingesetzt haben. Verwilderte Flächen bieten Rückzugsort für die Tierwelt, z. T. gefährdete oder geschützte Arten siedeln sich an oder Gebüsch- und Naturwiesenwachstum vermitteln den Eindruck eines schützenswerten, biotopartigen Bereichs.

Kommt es dann nach teils Jahrzenten des Brachzustandes zum konkreten Bauwunsch seitens der Stadt oder auch Dritter, ist eine zeitnahe Umsetzung kaum mehr möglich. Artenschutzrelevante Prüfungen, Umsiedlungen von Tieren oder die Berücksichtigung von z. B. Brutzeiten sorgen für enorme Verzögerungen oder machen die ursprünglich geplante Bebauung gänzlich unmöglich.

Eine regelmäßige Bearbeitung dieser Flächen – z.B. durch Umbruch, Versiegelung oder durch ordnungsgemäße landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung – könnte eine solche unerwünschte Entwicklung effektiv verhindern bzw. stoppen und eine schnelle Verfügbarkeit als Bauland sicherstellen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über Verzögerungen bei der Entwicklung von Bauland für Wohnen und Gewerbe durch artenschutzrechtliche Auflagen, Vorgaben des Umweltamtes, notwendige Umsiedlungen von Tieren etc. in den letzten 10 Jahren. Es wird aufgezeigt, welche Größenordnung von Flächen verzögert bzw. überhaupt nicht mehr der ursprünglich vorgesehenen Entwicklung zugeführt werden konnten.

Es wird ein Maßnahmenplan aufgestellt, mit dem Ziel eine unerwünschte Renaturierung von bereits baureifen Flächen und in FNP sowie B-Plänen als Bauland vorgesehenen Gebieten zu verhindern.

Sowohl seitens der Stadt als Eigentümerin selbst, als auch in Kooperation mit privaten Eigentümern werden entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet.

Details

Datum

11. Oktober 2018

Antragsteller

Kontakt

kiliansendner@t-online.de
0911 / 64 91 451

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

offen