Erhöhung der Transparenz bei der Erhebung von Beiträgen …
Antrag:
1.) Die Verwaltung erhöht die Transparenz bei der Erhebung von Beiträgen zur Verbesserung von Ortsstraßen durch eine Ergänzung der Verwaltungshinweise zur „Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages“ um ein einheitliches und von Betroffenen nachvollziehbares Verwaltungshandeln zu erleichtern. Aufzunehmen sind:
– Detailliertere Regelungen zur Dokumentation der Straßen vor den Baumaßnahmen und genaue Belege für die Sanierungsbedürftigkeit der Beiträge auslösenden Bestandteile der Straßen. Diese Dokumentationen sind den betroffenen Bürgern zugänglich zu machen.
– Vor der Durchführung sind die zahlungspflichtigen Betroffenen klar über den Begriff der „Verbesserung von Ortsstraßen“ zu informieren und ggfs. ist ein Sachverständiger für die Anwohner einvernehmlich einzubeziehen, der die Frage der Sanierung und Verbesserung von Straßenunterbauten mit begutachtet.
– Frühzeitige Information der betroffenen Haus- und Grundeigentümer über bevorstehende Maßnahmen und Einbindung bei Entscheidungen über den Umfang der Sanierung. Dabei ist als Bürgerbeteiligung zu dokumentieren für den Stadtrat. dass die Beitragspflichtigen zu mindesten 2/3 die Maßnahmen akzeptieren. Nicht zu berücksichtigen sind beitragsfreie Teilnehmer an Bürgerinformationen, insbesondere die auf Veranstaltungen zufällig anwesenden Personen.
Analog ist das Vorgehen bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen transparenter zu gestalten.
2.) Ferner ist eine deutlich bessere Systematisierung der Dokumentation von Straßeninstandhaltungsmaßnahmen zur zukünftig besseren Information betroffener Haus- und Grundeigentümer vorzunehmen.
3.) Vor einer KAG-Maßnahme sind dem Stadtrat die Informationen über die Bürgerbeteiligung und die fachlichen Aussagen zur Sanierungsbedürftigkeit und ganz besonders die bekannten Einwände Betroffener darzustellen.
4.) Wenn die Abrechnung absehbar wird, sind die Beitragspflichtigen ca. 5 Monate vorher zu informieren, damit große Beträge über mehrere Tausend Euro nicht innerhalb weniger Tage / Wochen fällig gestellt werden.
Begründung:
Die Erhebung von Beiträgen zur Verbesserung von Ortsstraßen oder von Erschließungsbeiträgen sorgt in der Öffentlichkeit zunehmend für Kritik. Grund dafür ist, dass betroffene Haus- und Grundeigentümer Entscheidungsprozesse nicht immer nachvollziehen können. Teilweise wird sogar berichtet, dass bei vergleichbaren Maßnahmen nicht immer Beiträge einheitlich berechnet worden seien. Insbesondere werden die unzureichende Information über Tatbestände die zur Beitragspflicht führen, die mangelnde Dokumentation des Straßenzustandes vor der „Sanierung“ und insbesondere die Widergabe von (Zu-)Stimmungsbildern an den Stadtrat, die z. T. auch von nicht zu Beiträgen verpflichteten Personen geprägt waren, beklagt
Um diesen immer wiederkehrenden und zunehmenden Kritikpunkten entgegenzuwirken, sollte die Transparenz der Beitragsehrhebung weiter erhöht werden. Dazu gehört eine umfassende Information und Beteiligung der Betroffenen im Vorfeld genauso, wie das Auferlegen engerer Vorgaben als Grundlage der Beitragserhebung. Eine Möglichkeit könnte die Einbindung eines Sachverständigen als Vertreter der Beitragspflichtigen („Ombudsmann“) sein.
Zudem ist für viele nach Jahren der Abrechnungstätigkeit der Verwaltung die Zahlungsfrist nach KAG für die Beiträge viel zu kurz. Hier ist eine „Vorwarnung“ für die Zahlungspflichtigen dringend nötig.
Auf Grund des Alters vieler Straßen und zahlreicher Baumaßnahmen ist davon auszugehen, dass das Thema weiter an Bedeutung zunehmen wird. Es erscheint daher dringend erforderlich, das einheitliche und transparente Vorgehen der Stadt Nürnberg zu stärken und die Kritikpunkte auszuräumen.
Details
Datum
10. Februar 2014
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
behandelt