Am 07.05.2015 wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung mehrere EU-Fonds mit Möglichkeiten zur Förderung der Kommunen im Zeitraum bis 2020 vorgestellt. Die jeweiligen Förderprogramme EFRE, ESF und ELER bieten in der neuen Förderperiode in den Bereichen Regionale Entwicklung, Soziales sowie Landwirtschaft interessante Ansätze zur gezielten Unterstützung von kommunalen Projekten.
Neben dem Kennenlernen der Rahmenbedingungen ist es für die CSU-Stadtratsfraktion wichtig, die ganz konkreten Möglichkeiten zur Förderung von Projekten in unserer Stadt zu diskutieren und frühzeitig sinnvolle Förderangebote wahrzunehmen, zumal erste Antragsverfahren bereits begonnen haben.
Die Stadt Nürnberg steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen, die gerade in den Bereichen Wirtschaft und Soziales gut in die Zielperspektive der EU-Förderfonds passen. Die Zukunftsfähigkeit gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist nicht zuletzt durch das kürzlich vom Wirtschaftsreferat initiierten Gewerbeflächengutachten in Fokus der Stadtpolitik gerückt. Die Herausforderungen im sozialen Bereich sind mit einer hohen Arbeitslosigkeit in Nürnberg und den großen Anforderungen durch Migration und Integration im Zielbereich des Europäischen Sozialfonds.
Mit dem ebenfalls erst kürzlich angestoßenen Agrarstrukturgutachten und den darin zu bearbeitenden Herausforderungen für die Zukunft des Knoblauchslandes wird auch der dritte Bereich der vorgestellten Förderprogramme abgedeckt.
Für die CSU-Stadtratsfraktion steht fest, dass diese Fördertöpfe optimal aufeinander abgestimmt für die Interessen zur Entwicklung unserer Stadt genutzt werden sollten.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet, welche städtischen Projekte oder Maßnahmen innerhalb der Rahmenbedingungen und Kriterien der Programme EFRE, ESF und ELER für eine Förderung in Frage kommen.
Die Verwaltung legt dar, wie die Fördermöglichkeiten in der Periode bis 2020 optimal in den Bereichen Regionale Entwicklung, Soziales und Landwirtschaft genutzt werden können. Dabei sind insbesondere Maßnahmen und Projekte zu berücksichtigen, die bereits in Planung oder Vorbereitung sind und innerhalb des Förderzeitraumes zur Umsetzung anstehen.
Die Verwaltung zeigt auf, welche positiven finanziellen Auswirkungen durch die Wahrnehmung der Fördermöglichkeiten auf die Entwicklung der Stadtfinanzen im Förderzeitraum erzielt werden können.
Ferner berichtet die Verwaltung über die im Jahr 2014 im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach eingereichten Bewerbungen bzw. Anträge im Förderbereich 5 (Integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen IRE) und die Ergebnisse des Verfahrens.