Fachkräftezulage / Vorweggewährung von Stufen

Mit der Neufassung der Fachkräfte-Richtlinie wurden die Geltungsbereiche und die Inhalte der Fachkräftezulage und der Stufenvorweggewährung ausgeweitet. Damit besteht für die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin die Möglichkeit, zur Deckung des Personalbedarfs als auch zur Bindung von Fachkräften eine übertarifliche Zulage zu gewähren und/oder eine Stufenvorweggewährung vorzunehmen.

Von der Neuregelung zur Fachkräftezulage werden künftig nicht nur die Entgeltgruppen 9a bis 15, sondern auch die Entgeltgruppen 5 bis 8 erfasst. Die Richtlinie sieht die Gewährung der Fachkräftezulage bis zu einer Höhe von 1.500 Euro/mtl. vor. Zugleich steht die Stadt Nürnberg in einem intensiven Wettbewerb um die besten Köpfe; dies gilt nicht nur im Vergleich mit der Wirtschaft, sondern gerade im Großraum mit den Nachbarstädten und -gemeinden wie den in Nürnberg ansässigen staatlichen Stellen. Bestehende Möglichkeiten im ohnehin eng gestrickten Korsett des Tarifrechts sollten daher umfassend genutzt werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung berichtet

  • welche Dienststellen aus ihrer Sicht gefährdet sind, Tarifbeschäftigte aufgrund der Fachkräftesituation zu verlieren bzw. die Neugewinnung von Fachkräften geboten ist.
  • in welchen Dienststellen sie die Fachkräftezulage und / oder die Vorweggewährung von Stufen künftig nutzen will.
  • bis zu welcher Höhe sie den durch die Richtlinie eröffneten Finanzrahmen zur Gewährung der Fachkräftezulage nutzen wollen würde.
  • über die (Mehr-)Kosten, die in Verbindung mit der Nutzung dieser Instrumente auf die Stadtkasse zu kommen.

Details

Datum

5. März 2024

Antragsteller

Kontakt

rainer.nachtigall@stadt.nuernberg.de
0179 / 20 87 424

Bearbeitungsstatus

offen