Freischankflächen

Antrag:

  • Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass Gaststätten die Öffnung ihrer Freischankflächen im Rahmen einer dreimonatigen Probephase an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr (anstelle 23 Uhr) im Einzelfall ermöglicht wird.
  • Die Regelung schließt auch temporäre gastronomische Angebote, z. B.  anlässlich von Veranstaltungen mit ein.
  • Die Verwaltung sammelt Erkenntnisse während der Probephase, wertet diese aus und erstattet dem zuständigen Ausschuss Bericht. Anhand dessen entscheidet der zuständige Ausschuss, ob die probeweise Verlängerung der Freischankflächen-Öffnungszeiten auf Dauer ermöglicht werden kann.

Begründung:

In München wird Gaststätten derzeit ermöglicht, ihre Freischankflächen an Freitagen und Samstagen probeweise bis 24 Uhr (statt bislang 23 Uhr) geöffnet zu halten, falls dies im Hinblick auf die Nachbarschaft vertretbar erscheint. Das Vorgehen, das von einem breiten parteiübergreifenden Konsens getragen wird, soll die Stadt urbaner machen.

Da in München wie in Nürnberg dieselben gesetzlichen Grundlagen für die Öffnungszeiten von Freischankflächen gelten, sollte es auch in Nürnberg möglich sein, die Öffnungszeiten nach dem Münchner Vorbild auszuweiten. Sowohl für die Menschen aus Nürnberg, aber auch die zahlreichen Gäste aus dem In- wie Ausland würde eine vernünftige Ausweitung der Freischankflächen-Öffnungszeiten das gastronomische Angebot attraktiver machen. Nürnberg als weltoffene Stadt würde an großstädtischem Flair und Urbanität gewinnen. Von einer Ausweitung der Freischankflächen-Öffnungszeiten sollten auch Veranstaltungen wie z.B. der Stadtstrand auf der Insel Schütt im Sommer oder die „Feuerzangenbowle“ nahe der Fleischbrücke im Winter profitieren.

Details

Datum

5. August 2014

Antragsteller

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Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 05.11.2014