Freistellung der Freiwilligen Feuerwehren von Sondernutzungsgebühren

Antrag:

1. Die Stadt übernimmt ab sofort die anfallenden Gebühren für Sondernutzungen, Absperrungen und Überwachungen, die den FFW im Rahmen der sog. runden Gründungsjubiläen oder vergleichbarer Festen (z.B. Einweihungen) entstehen.

2. Die Stadt verzichtet auch auf die städtischen Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Dienstbetrieb, Präsentationen in der Öffentlichkeit und den Übungen der Freiwilligen Feuerwehren anfallen.

Begründung:

Die Freiwilligen Feuerwehren leisten in einer Großstadt wie Nürnberg für die Allgemeinheit unschätzbare Dienste. In Nürnberg werden die geleisteten Stunden auf jährlich 50.000 – 60.000 geschätzt.

Die Hilfsfristen wären ohne die Freiwilligen Wehren in den Außenbereichen nicht einzuhalten und eine schnelle und preiswertere Alternative ist unmöglich. Die Feuerwehrfrauen– und Männer stehen Tag und Nacht unentgeltlich zur Verfügung und setzen ihre Gesundheit und Freizeit für den Dienst am Nächsten ein.

Dies wird immer wieder in Reden bestätigt, bei Dienstjubiläen vorgetragen oder bei Festen wiederholt. Trotzdem werden bei Feuerwehrfesten und Veranstaltungen auf städtischen Grundstücken diverse Gebühren für die Grundstücksnutzung, Absperrungen, Überwachung etc. berechnet, welche die Wehren zusätzlich finanziell belasten.

Präsentation und Förderung der Gemeinschaft der „Feuerwehrfamilie“ sind im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung unverzichtbar.

Nach Auffassung der CSU sollte die Stadt Nürnberg daher künftig auf solche Gebühren für die Freiwilligen Feuerwehren verzichten.

Details

Datum

28. Januar 2013

Antragsteller

Kontakt

konrad_schuh@web.de
0911 / 49 01 72 74

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 11.02.2015