Geschützte Tierarten bei Gebäudesanierungen

Antrag:

Die Verwaltung berichtet darüber, welche Informationsmöglichkeiten für bau- und sanierungswillige Hauseigentümer, Bauherren sowie Baufirmen heute bereits bestehen und welche geschaffen werden können, damit wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten sowie deren Lebensstätten in Nürnberg besser geschützt und erhalten werden können.

Begründung:

Im Stadtgebiet Nürnberg leben großenteils unbeachtet von der Öffentlichkeit zahlreiche streng geschützte Tierarten, die in ihrem Bestand bedroht sind.

So haben z. B. Schwalben, Mauersegler und viele Fledermausarten ihre Überwinterungs- und Sommerquartiere sowie ihre Brutplätze an Hausfassaden und in Dachböden, die Tiere nutzen die Lebensstätten oft über viele Jahre. Zugvögel kehren oft über Generationen hinweg an ihre angestammten Brutplätze zurück. Daher sind auch die Lebensstätten dieser Tiere nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen streng geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden (BNatSchG § 44).

Im Rahmen von Gebäudesanierungen, Umbauten und Erneuerungen von Fassaden werden jedoch vielfach unbeabsichtigt Brutstätten zerstört oder beseitigt. Der Bestand an Mauerseglern und Schwalben hat daher in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Maßnahmen zum Schutz der Tiere und zum Erhalt der Lebensstätten wären jedoch in den meisten Fällen möglich, die Erforderlichkeit muss aber erkannt und die Arbeiten rechtzeitig geplant werden.

Details

Datum

17. November 2014

Antragsteller

Kontakt

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

UA 18.03.2015