Guerillamarketing

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über ihr bekannt gewordene Guerilla-Marketingaktionen, die ohne die erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse durchgeführt wurden. Sie berichtet ferner,

– welche Handhabe und Sanktionen hiergegen bestehen,

– ob das Instrumentarium ausreicht,

– und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Begründung:

Infolge der Medienberichterstattung über die Werbeaktion des Freistaat Sachsen mittels Bratwürsten – für die inzwischen ein Sondernutzungsantrag gestellt ist – wurde die Aufmerksamkeit auf das sog. Guerilla-Marketing gelenkt.

Es handelt sich dabei um ungewöhnliche Werbeaktionen, die mit geringem Mitteleinsatz eine große Wirkung versprechen. Hiergegen ist als solches nichts einzuwenden, sofern diese Aktionen rechtmäßig sind, z.B. bei Nutzung des öffentlichen Raums die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse eingeholt oder entsprechende Plakatflächen angemietet werden.

Auch in Nürnberg gab es Guerilla-Marketingaktionen ohne Sondernutzungserlaubnisse z.B. eine Werbeaktion für die „Körperwelten“-Ausstellung oder Produktwerbung mittels Lichtprojektionen von einem Fahrzeug aus.

Details

Datum

1. Dezember 2014

Antragsteller

Kontakt

thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 15.04.2015