Hundesteuersatzung
In einem Gespräch mit dem Behindertenrat wurde uns berichtet, dass nicht alle sogenannten „Begleithunde“, die für Menschen mit Behinderung teilweise unerlässlich sind, von der Steuerbefreiung in der städtischen Hundesteuersatzung nach §2 Ziffer 3 umfasst sind.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung unter TOP Ö9 der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2023 folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung prüft, ob es für Menschen mit Behinderung wichtige Hunde gibt, die von der Befreiung der Hundesteuer nicht erfasst sind. Sollte dies der Fall sein, wird die Hundesteuersatzung dahingehend angepasst, dass auch diese Hunde von der Steuer befreit werden.
Details
Datum
24. Oktober 2023
Antragsteller
Kontakt
rita_heinemann@t-online.de
0911 / 64 92 429 Mobil: 0172 / 81 29 72 1
Bearbeitungsstatus
offen