Illegale Spielstätten und Wettbüros in Nürnberg

Antrag:
Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer konzertierten Kontrollaktion hinsichtlich Spiel- und Wettbetrieb in Gaststätten, Vereinslokalen, zutrittsbeschränkten „Clubs“ oder Kultureinrichtungen.

Dazu werden über die vorhandenen 3 Vollzeitkräfte (Gaststättenüberwachung und  Spielrecht) hinaus, Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung, die über ausreichende Qualifikationen im Außendienst verfügen, hinzugezogen. Ggf. notwendige Ergänzungseinweisungen für das hinzugezogene Personal in relevante Themen sind im Vorfeld durchzuführen.

Die Maßnahme erfolgt in Absprache und ggf. mit Unterstützung der Polizei.

Vor den weiteren Beratungen zur Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption berichtet die Verwaltung über die Ergebnisse der Aktion und den Einfluss des Illegalen oder teillegalen Spiel- und Wettbetriebs auf das Gesamtbild der im Vergnügungsstättenkonzept dargestellten Erkenntnisse.

Begründung:

Im Zuge der öffentlichen Diskussionsveranstaltung zur Vergnügungsstättenkonzeption am 22.01.2014 wurde auch die Problematik von inoffiziellem, halblegalem oder illegalem Spielbetrieb in Gastronomie oder Vereinsstätten thematisiert.

Bereits mit Antrag vom 10.07.2013 hat die CSU-Stadtratsfraktion auf dieses Problem hingewiesen und die Verwaltung aufgefordert, entsprechende Kontrollen durchzuführen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

In der Stellungnahme (Sitzungsbeilage zu TOP 1; AfS / RWA am 18.07.2013)  wurde berichtet: „…schätzt das Ordnungsamt die Anzahl der Gaststätten und Vereinslokale ohne Gaststättengenehmigung mit Spielgeräten auf ca. 600 – 1000“. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass das Ordnungsamt auf Grund mangelnder Personalkapazitäten eine umfassende Kontrolle nicht durchführen könne.

Auf Grund der am 22.01. getroffenen Aussagen aus Fachkreisen, ist eine noch viel höhere Dunkelziffer zu vermuten. Zu Recht wiesen anwesende Vertreter der Bürger- und Vorstadtvereine darauf hin, dass es für die Stadt im Vordergrund stehen sollte, gegen illegalen Spielbetrieb vorzugehen und den Kontrolldruck zu erhöhen.

Um im Vorfeld der weiteren Beratungen und anstehenden Beschlüsse zum Vergnügungsstättenkonzept zeitnah ein realistisches Bild der Situation zu Spiel- und Wettaktivitäten in der Stadt zu erhalten, ist eine umfassende Kontrolle trotz der Personalsituation des Ordnungsamtes dringend erforderlich.

Details

Datum

24. Januar 2014

Antragsteller

Kontakt

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

RWA 12.02.2014