Immobilien-Insolvenzen: Keine Finanzierungs-Nachteile für betroffene Käufer
Für viele Einheiten der von aktuellen Insolvenzverfahren betroffenen Immobilien wurde den Erwerbern eine KfW-Förderung gewährt.
Insolvenzbedingt ist nun mit einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Objekte zu rechnen. Dabei kann es sowohl zum Überschreiten der Abrufzeit von bereitgestellten Krediten kommen als auch zu einer Überschreitung der Frist zwischen Abruf und Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Im schlimmsten Fall haben die Erwerber bei einer Nichtzustimmung der KfW zu einer entsprechenden Fristverlängerung vollständig neu zu finanzieren und verlieren mögliche Tilgungszuschüsse.
Da sich die Zinssituation zwischenzeitlich deutlich verändert hat ist es denkbar, dass die Finanzierung dann für einzelne Käufer unter den aktuellen Konditionen nicht mehr zu stemmen ist. Es ist aus unserer Sicht daher wichtig, dass für diese Käufer, die keinerlei Einfluss auf diese Verzögerungen nehmen konnten und können, schnell Klarheit im Hinblick auf die Finanzierung geschaffen wird und diese hierbei von der Stadt unterstützt werden.
Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Stadtrat am 27.09.2023 folgenden
Antrag:
Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass den Käufern der von Insolvenzverfahren betroffener Immobilien kein Nachteil bei bewilligten KfW-Krediten durch eine Verzögerung der Fertigstellung der Objekte entsteht.
Details
Datum
18. September 2023
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
STR 27.09.2023