Integrationsrat stärken
Der Integrationsrat ist die kommunalpolitische Interessenvertretung der Nürnberger Zuwanderinnen und Zuwanderer (Ausländer/innen, Aussiedler/innen und Eingebürgerte). Der Integrationsrat berät die Stadt in allen Fragen, die Zuwanderinnen und Zuwanderer in Nürnberg betreffen, dies geschieht durch eigene Anregungen (Beschlüsse) und durch Stellungnahmen auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung.
In dieser Funktion tragen die gewählten Mitglieder eine große Verantwortung; die Integrität der Mitglieder und das Rates als Ganzes sind hierbei von entscheidender Bedeutung. So gilt es – wie bei jedem demokratisch gewähltem Gremium – die freie Ausübung des demokratisch gewonnenen Mandates genauso zu gewährleisten, wie das Recht, sich bei Verstößen um die Abberufung der Mitglieder zu bemühen.
Zuletzt wurden in der z.T. öffentlich geführten Diskussion um rassistische bzw. diskriminierende Äußerungen einzelner Mitglieder des Integrationsrates in sozialen Medien deutlich, dass der Integrationsrat sich eine Stärkung im Bezug auf die eigenen Möglichkeiten des Entgegenwirkens bei wiederholten gravierenden Verstößen seiner Mitglieder wünscht.
Dazu bietet die Bayerische Gemeindeordnung eine Möglichkeit an. Art 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass ehrenamtlich tätige Personen von der Stelle, die sie berufen hat, abberufen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt z.B. dann vor, wenn die ehrenamtlich tätige Person ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erwiesen hat.
Durch die hier vorgeschlagene Änderung der Integrationsratssatzung soll also eine klar geregelte Möglichkeit zur Abberufung bei gravierendem Fehlverhalten von Mitgliedern geschaffen werden, die zugleich rechtssicher auf konkret fassbare Verfehlungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandates abzielt, ohne bereits evtl. missliebige oder unerwünschte, gleichwohl aber zu tolerierende Äußerungen oder Handlungen mitzuerfassen.
Wir möchten den Integrationsrat in seiner Selbstbestimmung weiter stärken. Die Tätigkeit des Integrationsrates basiert auf einer Satzung, die vom Stadtrat erlassen wird.
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher gemeinsam folgenden
Antrag:
- Die derzeitige Satzung soll insofern ergänzt werden, als dass dem Integrationsrat künftig die Möglichkeit an die Hand gegeben wird, aus eigener Kraft und aufgrund eigener Entscheidung Mitglieder, die erheblich gegen die Grundsätze des Integrationsrates verstoßen, dem Stadtrat zur Abberufung vorzuschlagen.
- Dies soll sich – den Grundsätzen eines demokratisch gewählten Gremiums folgend – an Art. 19 der Gemeindeordnung orientieren
Zudem wünscht sich der Stadtrat, dass die Integrationsratsmitglieder eine „Selbstverpflichtungserklärung gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit“, die an die eigenen Bedarfe angepasst wird, jedoch auf den Grundsätzen einer Selbstverpflichtungserklärung der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns), dem Dachverband der kommunalen Integrationsräte in Bayern, beruht, unterzeichnen.
Die Verwaltung überprüft, ob eine solche Verpflichtung als Teil der Voraussetzung für die Ausübung des Mandats als Teil oder Ergänzung zur Satzung des Rates aufgenommen werden kann.
Selbstverständlich soll vor einer Stadtratsbehandlung der Integrationsrat selbst Gelegenheit haben, die Änderungen und Ergänzungen zu beraten, um eine gemeinsame Diskussion führen zu können und die satzungsmäßigen Beratungsrechte des Rates zu wahren.
Details
Datum
30. Januar 2023
Antragsteller
Kontakt
mail@firmahenning.de
0911 / 63 93 45
Bearbeitungsstatus
behandelt