Keine Sondernutzungsgebühren für Wärmedämmung
Im Jahr 2017 wurden die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung dahingehend geändert, dass das Hineinragen von Wärmedämmungen in den öffentlichen (Luft-)Raum eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist, für die unabhängig von der Dicke der Wärmedämmung ein einmaliges Entgelt anfällt (Ziff. 55b des Entgeltverzeichnisses für Sondernutzungen). Aus damaliger Sicht sollte ein Gleichklang mit dem zivilen Nachbarrecht hergestellt werden – auch dort löst eine Wärmedämmung, die in den (Luft-)Raum des Nachbargrundstücks hineinragt, eine Kompensation aus.
Im Zuge der Diskussion um Klimawandel und CO2-Reduzierung sollte die Stadt jedoch ein Zeichen setzen und von dem Entgelt bei Hereinragen einer Wärmedämmung in den öffentlichen (Luft-)Raum bzw. in den Luftraum städtischer Flächen wieder Abstand nehmen. Dies steht auch im Einklang mit den Beschlüssen des Stadtrats vom 24.07.2019 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad. Der Vorgang soll weiterhin genehmigungspflichtig bleiben, jedoch ohne Entgelt.
Die Stadtratsfraktionen von CSU und Bündnis 90/Die Grünen stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss gemeinsam folgenden
Antrag:
Das Hineinragen einer Wärmedämmung in den öffentlichen (Luft-)Raum bzw. in den Luftraum städtischer Grundstücke hinein bleibt im Rahmen des Sondernutzungsrechts zwar genehmigungspflichtig, aber es soll künftig kein mehr Entgelte hierfür anfallen. Ziff. 55b des Entgeltverzeichnisses für Sondernutzungen wird ersatzlos gestrichen.
Details
Datum
7. Oktober 2019
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
offen